Stuttgarter Nachrichten: Kommentar zur Beschränkung der Arbeitgeberrechte von Kirchen
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dass er das medizinische Handwerk beherrscht und sich gut um
Patienten und Mitarbeiter kümmert. Seine private Lebensführung
hingegen darf bei der Beurteilung seiner Loyalität nicht im
Vordergrund stehen. Das hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.
Damit haben die Richter dem Selbstbestimmungsrecht der Kirchen klare
Grenzen gesetzt. Das Düsseldorfer Krankenhaus, um das es in diesem
konkreten Fall geht, täte gut daran, das Urteil zu akzeptieren und
nicht erneut vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen. Das käme
den Betroffenen zugute und würde der katholischen Kirche den Raum
geben, sich endlich um ihre eigentlichen Probleme zu kümmern
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Datum: 20.02.2019 - 20:48 Uhr
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