GSAV bremst Bemühen um Patienten mit seltenen Erkrankungen
ID: 1700483
weltweit und etwa vier Millionen in Deutschland leiden an einer
seltenen Erkrankung. Der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie
e.V (BPI) engagiert sich für verbesserte Diagnose- und
Therapieoptionen durch Arzneimittel für seltene Erkrankungen (Orphan
Drugs). "Für die Betroffenen machen sich Industrie und Politik nicht
nur am Tag der seltenen Erkrankungen gemeinsam stark", so
BPI-Hauptgeschäftsführer Dr. Kai Joachimsen. "Die geplanten
gesetzlichen Änderungen im Entwurf des GSAV jedoch laufen Gefahr, die
bisherigen Bemühungen um eine bessere Versorgung auszubremsen."
Es gibt geschätzt 8.000 seltene Erkrankungen - aber derzeit gerade
einmal rund 160 Arzneimittel, die diese Krankheiten lindern oder
heilen können. Die Versorgung der allein vier Millionen in
Deutschland lebenden Betroffenen ist also trotz aller
Investitionsbereitschaft seitens der Pharmaindustrie noch immer
defizitär. Der "medical need" ist groß. Dennoch plant das
Bundesgesundheitsministerium (BMG) mit dem GSAV-Entwurf massiv in die
Orphan-Drug-Gesetze einzugreifen. Der Gemeinsame Bundesausschuss
(G-BA) soll bei der frühen Nutzenbewertung von Orphan Drugs die
Möglichkeit erhalten, Anwendungsdaten zu verlangen, und dabei auch
die Verordnung auf teilnehmende Vertragsärzte und Einrichtungen zu
beschränken. Falls diese zusätzlichen Datenerhebungen nicht zur
Zufriedenheit des G-BA verlaufen, muss der Erstattungsbetrag für
Orphan Drugs gegebenenfalls, trotz gesetzlich vorgesehenem
Zusatznutzen, sinken - unabhängig davon, ob der pharmazeutische
Unternehmer die Datenerhebung gar nicht durchgeführt hat, sich aus
den Daten keine neue Erkenntnis zur Quantifizierung eines
Zusatznutzens ableiten lässt oder die Datenerhebung gar nicht
durchgeführt werden konnte.
"Bei den geplanten Änderungen geht es unter dem Deckmantel
wissenschaftlichen Erkenntnisgewinns eigentlich um Kostensenkungen,
die Auswirkungen auf die Versorgung der Betroffenen haben werden.
Pharmazeutische Unternehmen werden die nicht absehbare zusätzliche
finanzielle Unsicherheit für die Entwicklung solcher Medikamente
scheuen. Und der Zugang zu Orphan Drugs wird für Patienten erschwert.
All das widerspricht dem erklärten politischen Ziel, die Versorgung
einer kleinen Patientengruppe zu verbessern", so Dr. Kai Joachimsen.
Der BPI rät daher dringend davon ab, mit dem GSAV-Entwurf die
berechtigte Sonderstellung von Orphan Drugs im AMNOG-Verfahren zu
untergraben. Joachimsen: "Der Weg für eine verbesserte Diagnose- und
Therapieoptionen durch Arzneimittel für seltene Erkrankungen wurde
mit der berechtigten gesetzlichen Sonderstellung der Orphan Drugs
geebnet. Diesen sollten weiterhin alle Akteure gemeinsam und
konsequent gehen."
Fünf Fakten zu Orphan Drugs finden Sie hier: http://ots.de/gUIK3y
Kontakt:
Julia Richter (Pressesprecherin), Tel. 030 27909-131, jrichter@bpi.de
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Datum: 28.02.2019 - 09:06 Uhr
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