Haftpflichtversicherung - ab 1. März neue grüne Kennzeichen für Mofa, Roller und Co.
Verbraucherorganisation bietet kostenlose Hilfe an
Die grünen Kennzeichen sind allerdings nicht nur für Roller, Mofas und Moped Pflicht. Unter bestimmten Voraussetzungen, wie beispielsweise einer begrenzten Höchstgeschwindigkeit und Hubraum, benötigen unter anderem auch Elektrofahrräder (S-Pedelecs) und motorisierte Krankenfahrstühle das „kleine“ grüne Kennzeichen. Die Unterschiede in den Beiträgen der Haftpflichtversicherung sind von Versicherer zu Versi-cherer verschieden, daher lohnt sich ein Tarifvergleich. Übrigens kann dabei auch eine Teilkaskoversicherung mit unterschiedlichen Beiträgen abgeschlossen werden. Dann ist das Mofa z.B. auch bei Hagel, Überschwemmung, Blitz, Sturm, Diebstahl oder Brand abgesichert. Auch ein Unfall mit Haarwild, ein Glasbruch oder ein Kurzschlussschaden der Verkabelung oder ein Marderbiss sind dabei mitversichert.
Bei der Vergabe der Kennzeichen für Mofas, Moped und Roller werden die technischen Daten nicht über-prüft. Daher warnt Siegfried Karle vor den Konsequenzen bei Unfällen mit „frisierten“ Fahrzeugen. Das ist nicht nur unter Strafe verboten, sondern häufig zahlt die Haftpflichtversicherung zwar den Schaden des Unfallgegners, jedoch bittet sie die Versicherten danach zur Kasse. Die Kosten und Strafen für einen Unfall mit einem technisch aufgerüsteten Mofa, Moped oder Roller können drastisch sein.
Ausführliche Informationen und Hinweise zu „Neue Kennzeichen für Mofas, Mopeds und Roller“ inkl. Crashtest stehen unter www.geldundverbraucher.de, Rubrik „Gratis“, kostenlos zur Verfügung.
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Datum: 04.03.2019 - 10:18 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1700957
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Heilbronn
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Kategorie:
Recht und Verbraucher
Meldungsart: Unternehmensinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 01.03.2019
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