"Musik machen verboten!" - Mythen des Mietrechts imÜberblick (FOTO)
ID: 1701714

(ots) -
E-Gitarrenlärm, Schlüssel für den Vermieter, Streichen bei Auszug
- einige der gängigsten Mythen zum Mietrecht. Außerdem: Was tun, wenn
der Streit um Schimmel, Ungeziefer oder Nebenkosten vor Gericht
landet?
"Streichen muss man nicht" oder "Wer Nachmieter sucht, kommt
früher aus dem Mietvertrag raus!" Gefährliches Halbwissen, das
schnell im Streit mit dem Vermieter oder Nachbar enden kann. Etwa
eine Million Rechtsberatungen führen Juristen der örtlichen
Mietervereine jährlich durch. Thema Nummer eins: Die Betriebskosten.
Kommt es zum Gerichtsstreit, kann das schnell teuer werden. Die
Versicherungsexperten der Deutschen Vermögensberatung AG (DVAG)
klären Miet-Märchen auf und verraten, wie man sich Rückendeckung
holt.
Wohnen: Musizieren und Zweitschlüssel
Ja, wer ein Musikinstrument hat, darf zu Hause üben - auch mit
E-Gitarre oder sogar Schlagzeug! Welche Beschränkungen dabei gelten,
richtet sich tatsächlich immer nach den Umständen des Einzelfalls.
Entscheidend sind insbesondere das Ausmaß der Geräuscheinwirkung, die
Art des Musizierens und die örtlichen Gegebenheiten. Grober Richtwert
für übliches Musizieren: 2-3 Stunden an Werktagen und 1-2 Stunden an
Sonn- und Feiertagen, jeweils unter Einhaltung der üblichen
Ruhezeiten in der Mittags- und Nachtzeit. Wer nicht bei seinem
täglichen Mittagsschläfchen gestört werden möchte, kann einen Blick
in die Hausordnung werfen. Denn die Hausverwaltung darf Ruhezeiten
festlegen. Absolute Stille muss trotzdem nicht herrschen -
Zimmerlautstärke ist erlaubt. Generell sind im Leben Rücksichtnahme
einerseits, Verständnis andererseits nie verkehrt - dann klappt's
auch mit den Nachbarn.
Die Frage nach dem Zweitschlüssel ist schnell beantwortet: Nein,
der Vermieter, der Hausmeister und die Hausverwaltung dürfen keinen
eigenen Schlüssel zur Wohnung behalten. Das gilt neben Haus- und
Wohnungsschlüssel auch für Keller, Briefkasten und Garagen-Schlüssel.
Ist man für einen längeren Zeitraum nicht Zuhause anzutreffen,
empfiehlt es sich, einer vertrauten Person einen Zweitschlüssel
dazulassen und den Vermieter darüber zu informieren.
Auszug: Streichen und Nachmieter
Muss ich die Wände vor dem Auszug eigentlich neu und weiß
streichen? Das kommt ganz darauf an, in welchem Zustand die Wohnung
bei Einzug übernommen wurde. War sie unrenoviert, kommt man
jedenfalls um die lästige Pflicht herum: Laut Urteilsspruch des
Bundesgerichtshofs (BGH) in 2015 dürfen Vermieter in diesem Fall
keine Instandhaltung verlangen, da der Mieter dadurch unangemessen
benachteiligt würde.
Und wie steht's mit der Nachmieter-Suche? Kann ich vorzeitig
ausziehen, wenn ich drei Interessenten zur Auswahl stelle?
Tatsächlich gilt immer die vertragliche Regelung oder die gesetzliche
Dreimonatsfrist für Mieterkündigungen. Auch, wenn im Mietvertrag eine
Nachmietervereinbarung getroffen wurde, muss der Vermieter nicht
jeden Nachmieter akzeptieren: Bestehen zum Beispiel Zweifel an der
Solvenz des potenziellen Nachfolgers, kann der Vermieter den
Nachmietervorschlag ablehnen.
Streit: Gerichtskosten und Versicherungsschutz
Schimmelbefall, Ungeziefer oder die viel zu hohe
Nebenkostenabrechnung: Schnell kann auch hier der Streit eskalieren
und beide Parteien sehen sich vor Gericht wieder. "Die Kosten für
Prozess und Anwalt sowie etwaige Gutachter können sich auf mehrere
Tausend Euro summieren", wissen die Versicherungsprofis der DVAG.
"Bei der Wahl einer Rechtsschutzversicherung lässt man sich am besten
von einem Profi beraten. Denn nicht jede Versicherung deckt auch
einen Mietrechtsschutz ab."
Über die Deutsche Vermögensberatung Gruppe
Mit rund 5.000 Direktionen und Geschäftsstellen betreut die
Deutsche Vermögensberatung Unternehmensgruppe über 8 Mio. Kunden zu
den Themen Finanzen, Vorsorge und Absicherung. Die DVAG ist
Deutschlands größte eigenständige Finanzberatung. Sie bietet
umfassende und branchenübergreifende Allfinanzberatung für breite
Bevölkerungskreise, getreu dem Unternehmensleitsatz "Vermögensaufbau
für jeden!". Aktuelle Informationen und Unternehmensnachrichten
finden Sie unter www.dvag.de
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Datum: 05.03.2019 - 10:30 Uhr
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