Weltfrauentag 8. März: Rechte von Frauen mit Behinderungen stärken, gegen Mehrfachdiskriminierung vorgehen
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Institut für Menschenrechte dazu auf, die Rechte von Frauen und Mädchen mit
Behinderungen zu stärken. Frauen mit Behinderungen sind mehrfacher
Diskriminierung ausgesetzt: Sie werden nicht nur aufgrund ihres Geschlechts,
sondern auch aufgrund ihrer Beeinträchtigung benachteiligt. Kommen weitere
Merkmale - wie etwa eine Fluchterfahrung - hinzu, so kann dies zu noch stärkerer
Benachteiligung führen.
"In Deutschland leben laut Mikrozensus circa 6,43 Millionen Frauen mit
Behinderungen, das entspricht 15,6 % der weiblichen Bevölkerung. In vielen
Lebensbereichen sind sie besonders benachteiligt", erklärt Beate Rudolf,
Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte. So fehle es etwa an
Angeboten der Assistenz zur Elternschaft von Frauen mit psychosozialen und
intellektuellen Beeinträchtigungen sowie barrierefrei zugänglichen Angeboten der
Gesundheitsversorgung vor allem in ländlichen Regionen. Mehr als die Hälfte der
Frauen mit Behinderungen seien nicht erwerbstätig und dadurch besonders
armutsgefährdet. Darüber hinaus seien Frauen mit Behinderungen einem besonders
hohen Risiko ausgesetzt, Opfer von Gewalt und Missbrauch zu werden.
"Zehn Jahre nach Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland
sind geschlechtsspezifische Belange bei der Umsetzung der Konvention stärker zu
berücksichtigen", so Rudolf. So müssten systematisch Daten und Statistiken über
die Situation von Frauen und Mädchen mit Behinderungen erhoben und darauf
basierend gezielte Maßnahmen gegen Mehrfachdiskriminierung umgesetzt werden.
Dazu sei Deutschland zuletzt auch durch die Vereinten Nationen aufgefordert
worden.
Artikel 6 der UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet staatliche Stellen
dazu, durch gezielte Maßnahmen dafür zu sorgen, dass Frauen mit Behinderungen
ihre Rechte gleichberechtigt mit anderen genießen können.
WEITERE INFORMATIONEN
Britta Leisering (2017): Information: Rechte von Frauen und Mädchen mit
Behinderungen. Allgemeine Bemerkung Nr. 3 des UN-Ausschusses für die Rechte von
Menschen mit Behinderungen http://ots.de/Lf35pI
Heike Rabe, Britta Leisering (2018): Die Istanbul-Konvention. Neue Impulse für
die Bekämpfung von geschlechtsspezifischer Gewalt - Kapitel 4.3: Frauen mit
Behinderungen, S. 39-45. http://ots.de/GoGIgP
Das Deutsche Institut für Menschenrechte ist mit dem Monitoring der Umsetzung
der UN-Behindertenrechtskonvention betraut worden und hat hierfür die
Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention eingerichtet. Es hat gemäß der
UN-Konvention (Artikel 33 Absatz 2 UN-BRK) den Auftrag, die Rechte von Menschen
mit Behinderungen zu fördern, zu schützen und die Umsetzung der Konvention in
Deutschland zu überwachen. Die UN-Behindertenrechtskonvention ist seit 2009 in
Deutschland rechtsverbindlich.
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Bettina Hildebrand, Pressesprecherin
Telefon: 030 259 359-14 | Mobil: 0160 96 65 00 83
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Datum: 06.03.2019 - 10:47 Uhr
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