Arbeitsgericht Köln: Als "Karnevalszeit" gilt (zumindest in Köln) die Zeit von Weiberfas

Arbeitsgericht Köln: Als "Karnevalszeit" gilt (zumindest in Köln) die Zeit von Weiberfastnacht bis Aschermittwoch

ID: 1702180
(LifePR) - Das Arbeitsgericht Köln hat am 11.01.2019 entschieden, dass eine Kellnerin, die unter anderem am Karnevalssamstag gearbeitet hat, einen Anspruch darauf hat, dass eine "in der Karnevalszeit" geleistete Tätigkeit in ihrem Zeugnis steht.

Die Klägerin war von März 2013 bis August 2017 bei der Beklagten als Servicekraft beschäftigt. Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses erteilte die Beklagte der Klägerin ein Zeugnis. Mit dem Inhalt war die Klägerin nicht einverstanden und wollte unter anderem bestätigt erhalten, während der Karnevalszeit gearbeitet zu haben. Sie hatte tatsächlich jedenfalls 2017 am Freitag und Samstag nach Weiberfastnacht gearbeitet. Der Arbeitgeber war der Ansicht diese Tage lägen nicht "in der Karnevalszeit".

Die Klage hatte Erfolg. Das Arbeitsgericht hielt fest, dass die Klägerin in der Karnevalszeit gearbeitet hat. Dabei sei die "Karnevalszeit" kein gesetzlich exakt definierter Begriff. Allerdings bestehe im Rheinland und insbesondere im Kölner Raum gerichtsbekannt kein Zweifel an der Auslegung des Begriffes. Anders als der Begriff der "Karnevalstage", die sich ggf. nur auf Weiberfastnacht, Rosenmontag sowie Aschermittwoch beziehen könnten, lasse sich die "Karnevalszeit" als die gesamte Hochzeit auffassen, in der Karneval gefeiert werde, mithin die Zeit von Weiberfastnacht bis Aschermittwoch. Da im Rheinland und insbesondere im Kölner Zentrum die Arbeitsbelastung in der Gastronomie in der Karnevalszeit ebenfalls gerichtsbekannt besonders hoch sei, hätten Arbeitnehmer aus der Gastronomie auch ein berechtigtes Interesse daran, dass die Arbeit in dieser Karnevalszeit im Zeugnis besonders erwähnt wird.

Urteil vom 11.01.2019 - Aktenzeichen: 19 Ca 3743/18

Die Entscheidung kann demnächst in der Rechtsprechungsdatenbank NRWE (www.nrwe.de) unter Eingabe des Aktenzeichens aufgerufen werden.



Unternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  Preisklauseln für Basiskonto unangemessen VW Skandal - OLG Karlsruhe möchte VW wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung verurteilen, Hinweisschock für VW
Bereitgestellt von Benutzer: LifePR
Datum: 06.03.2019 - 10:58 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1702180
Anzahl Zeichen: 1975

Kontakt-Informationen:
Stadt:

Düsseldorf



Kategorie:

Recht und Verbraucher



Diese Pressemitteilung wurde bisher 385 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Arbeitsgericht Köln: Als "Karnevalszeit" gilt (zumindest in Köln) die Zeit von Weiberfastnacht bis Aschermittwoch"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

ARAG SE (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Schlangen als Haustiere: Worauf Halter achten sollten ...
Was rechtlich erlaubt ist und was nicht Grundsätzlich ist die Haltung von Schlangen in Deutschland erlaubt. Für Mietwohnungen gelten dabei ähnliche Regeln wie bei anderen Haustieren: Entscheidend ist, ob von den Tieren eine Gefahr oder erhebliche Beeinträchtigung für Vermieter oder Mitbewohner

Reiserücktritt: Wann besteht Anspruch auf Kostenerstattung? ...
Wann ist der Reiserücktritt versichert? Eine Reiserücktrittsversicherung greift laut ARAG Experten dann, wenn der Grund für die Absage oder das Verschieben der Reise im Versicherungsschutz enthalten ist. Übliche versicherte Gründe sind beispielsweise plötzliche schwere Erkrankungen, Unfälle,

Wenn das Pferd zum Rechtsfall wird ...
Pferde sind für viele Menschen treue Begleiter, können rechtlich aber schnell zum Streitfall werden. Ob Haftung nach einem Unfall, Ärger beim Kauf oder Fehler bei der tierärztlichen Behandlung: Rund ums Pferd beschäftigen Gerichte immer wieder Fragen zu Verantwortung, Schadensersatz und Versich


Weitere Mitteilungen von ARAG SE


Preisklauseln für Basiskonto unangemessen ...
Ein monatlicher Grundpreis von 8,99 ? sowie Kosten von 1,50 ? für eine beleghafte Überweisung im Rahmen eines Basiskontos sind unangemessen hoch und damit unwirksam. Basiskonten müssen zwar nicht als günstigstes Kontomodell eines Kreditinstituts angeboten werden, die Preise sollen aber das durc

Seminare Datenschutz in München ...
Zielgruppe: > Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsräte > Leiter und Mitarbeiter der Internen Revision, Prokuristen, Compliance- und Datenschutzbeauftragte, Führungskräfte des Unternehmens Ihr Nutzen & Ihr Vorsprung in der Praxis 1. Tag: Neue DSGVO - Aufgaben fürs Manage

„Bennet“ erstes Sturmtief des Jahres - Sturmschaden sofort reparieren ...
05.03.2019. Das erste große Sturmtief des Jahres mit dem Namen Bennet verursachte zahlreiche Schäden in der Republik. Immobilieneigentümer sollten einen Sturmschaden nicht nur bei der Versicherung melden, sondern möglichst schnell Schäden reparieren lassen, sonst drohen Folgeschäden, warnt die

Test: Portale für Rechtsberatung 2019 ...
Wer juristische Hilfe benötigt, geht zum Anwalt ? oder ins Internet. Online-Rechtsberatungen vermitteln Juristen, die Fragen online, per E-Mail oder teils auch an einer kostenpflichtigen Hotline beantworten. Wie groß hier das Angebot ist und wie nutzerfreundlich die Dienste sind, zeigt der Test d


 

Werbung



Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
News zu Snacks finden Sie auf Snackeo.
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z