Kündigung nach Videobeweis erlaubt
ID: 1702541
Mehr zum Thema unter:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/sonstige/
Bereitgestellt von Benutzer: LifePR
Datum: 07.03.2019 - 09:56 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1702541
Anzahl Zeichen: 1720
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Düsseldorf
Kategorie:
Recht und Verbraucher
Diese Pressemitteilung wurde bisher 424 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Kündigung nach Videobeweis erlaubt"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
ARAG SE (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
Mit der Entscheidung zu heiraten stellen sich für viele Paare auch rechtliche Fragen: Welcher Familienname soll es sein? Worauf muss bei der Planung geachtet werden? Was gilt für bestehende Verträge - und ändert sich sonst noch etwas? Pünktlich zur Hochzeitssaison geben die ARAG Experten einen
Von Namen bis Verträge: Was sich mit der Ehe ändert ...
Mehr Freiheit beim Familiennamen Seit Mai 2025 gilt in Deutschland ein reformiertes Namensrecht. Ehepaare können seither deutlich freier entscheiden, welchen Namen sie künftig führen möchten. Das Wichtigste: Das Tragen von Doppelnamen, die sich aus dem Geburtsnamen der Frau und dem des Mannes z
ARAG Konzern erzielt erneut starkes Beitragsplus ...
- Die Bruttobeitragseinnahmen des ARAG Konzerns stiegen in 2025 um 13,2 Prozent - Das Rechtsschutzgeschäft wuchs um 11,5 Prozent - Die Krankenversicherung legte erneut stark um 18,4 Prozent zu - Die Combined Ratio verbesserte sich auf 89,4 Prozent - Das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstät
Weitere Mitteilungen von ARAG SE
Seminare Compliance Officer - Neue MaRisk sicher umsetzen - Seminare in München ...
Die nächsten Seminare finden Sie in Frankfurt am Main 02.04.2019 Berlin 02.04.2019 Leipzig 11.06.2019 Frankfurt 11.06.2019 München 23.07.2019 Stuttgart 23.07.2019 Buchen Sie Ihr Compliance Seminar bequem und einfach mit unserem online Anmeldeformular. Zielgruppe - Semin
Zum Internationaler Frauentag am 8. März – Frauen haben oft eine schlechte Absicherung ...
06.03.2018. Anlässlich des jährlich stattfindenden Internationalen Frauentages am 8. März warnt die Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher e.V. (GVI) vor der sehr häufig schlechten Absicherung von Frauen im Versicherungs- und Anlagebereich. Sie bietet deshalb interessierten Frauen einen ko
VW Skandal - OLG Karlsruhe möchte VW wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung verurteilen, Hinweisschock für VW ...
Es wird zunehmend enger für den niedersächsischen Autobauer in der Abgasaffäre. Der Bundesgerichtshof (BGH) tat erst kürzlich etwas Ungewöhnliches und ging, nachdem sich einmal mehr ein Verfahren durch Vergleich erledigt hatte, mit dem Hinweisbeschluss, der dem Vergleich zugrunde lag, an die Ã
Arbeitsgericht Köln: Als "Karnevalszeit" gilt (zumindest in Köln) die Zeit von Weiberfastnacht bis Aschermittwoch ...
Das Arbeitsgericht Köln hat am 11.01.2019 entschieden, dass eine Kellnerin, die unter anderem am Karnevalssamstag gearbeitet hat, einen Anspruch darauf hat, dass eine "in der Karnevalszeit" geleistete Tätigkeit in ihrem Zeugnis steht. Die Klägerin war von März 2013 bis August 2017 bei




