Kündigung nach Videobeweis erlaubt
(LifePR) - Wer seine Mitarbeiter per E-Mail-Analyse oder Videoaufzeichnung überwacht, darf das nach Auskunft der ARAG Experten zwar tun, muss die Überwachung aber transparent und nachvollziehbar machen und Datenschutz sowie Löschfristen beachten. Zudem müssen Arbeitgeber Auskunft über die gespeicherten Daten geben, wenn Mitarbeiter oder Kunden danach fragen. Allerdings dürfen beispielsweise Aufnahmen von offenen Videoüberwachungen gespeichert und erst später ausgewertet werden, wenn es dafür einen Anlass gibt. Wird dabei eine Straftat entdeckt, darf diese angezeigt werden, auch wenn die Löschfrist nicht eingehalten wurde. Dabei verweisen die ARAG Experten auf einen konkreten Fall, in dem die Videoauswertung eines Kioskbesitzers erst einige Monate nach der Tat zeigte, dass eine Mitarbeiterin sich aus der Kasse bedient hatte. Die spät entdeckte Diebin wurde fristlos gefeuert. Doch sie wehrte sich dagegen und bekam vor dem Landesarbeitsgericht (LAG) Hamm in erster Instanz Recht. Das Videomaterial war zu alt und hätte unverzüglich gelöscht werden müssen. Das anschließend angerufene Bundesarbeitsgericht (BAG) sah den Fall jedoch anders und erkannte das Beweismaterial an. Es verwies den Fall erneut ans LAG. Dort wird nun entschieden, ob die Videoüberwachung überhaupt erlaubt war. Diese Frage war noch nicht bewertet worden. Die ARAG Experten fassen abschließend zusammen: War die Aufnahme erlaubt, bleibt die Kündigung bestehen (BAG, Az.: 2 AZR 133/18).
Mehr zum Thema unter:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/sonstige/
Unternehmensinformation / Kurzprofil:Bereitgestellt von Benutzer: LifePR
Datum: 07.03.2019 - 09:56 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1702541
Anzahl Zeichen: 1720
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Kategorie:
Diese Pressemitteilung wurde bisher
387 mal aufgerufen.
Rund drei Millionen Studierende schlagen im Herbst ein neues Kapitel auf: Und das findet auf dem Campus statt. Der Wechsel von der Schule an die Hochschule bedeutet für Studis einen großen Schritt in die Eigenverantwortung. Hochschulen erleichtern ...
Ein zerrissenes Testament ist nicht gültig
Stimmt. Denn mit dem eindeutigen Zerreißen eines Testaments in der Mitte ist das Dokument vernichtet und der Erblasser gibt zu verstehen, dass er es widerrufen will. Daran ändert laut ARAG Experten auch ...
+++ Aufs falsche Pferd gesetzt +++
Die Gewährleistung lässt sich grundsätzlich auch beim Pferdekauf ausschließen, doch dafür gibt es Grenzen. ARAG Experten verweisen auf eine Entscheidung des Landgerichts Frankenthal, wonach eine Verkäuferin d ...