Betriebsrente bei Entgeltumwandlung – Niedrigzinsphase und Zwang zur Garantie stellt Nutzen in Frage
Verbraucherorganisation bietet kostenlose Hilfe an
Bei der Betriebsrente mit Entgeltumwandlung (Gehaltsumwandlung), die oft über den Durchführungsweg Direktversicherung genutzt wird, ergibt sich ein Vorteil aus der Steuerersparnis und der Sozialversicherungsfreiheit in der Ansparphase. „Dafür sind die Leistungen in der Rentenphase in der Regel komplett steuer- und sozialversicherungspflichtig, was nicht unterschätzt werden darf“, warnt GVI-Präsident Siegfried Karle.
„Wenn wir bei Anfragen und Beratungen über diese Steuer- und Sozialversicherungspflicht hinweisen, sind viele Betroffene sogar über die Höhe der Abzüge völlig überrascht. Besonders bei Kapitalzahlungen in einer Summe während einer noch laufenden Beschäftigung können hohe steuerliche Abzüge von über 50 Prozent auftreten“, weist Siegfried Karle hin.
Ein weiteres Problem sieht die GVI in der Produktauswahl. „Da der Arbeitgeber mindestens die Rückzahlung der eingezahlten Beiträge garantieren muss, wählt er bei der Betriebsrente über Direktversicherungen nur Produkte aus, die das auch vertraglich garantieren. Diese Produkte sind in den Anlagemöglichkeiten jedoch sehr eingeschränkt und bieten auf Grund der Niedrigzinsphase einen geringen Anlageerfolg. Diese beträgt nicht selten unter drei Prozent jährlich mit fallender Tendenz in der Anspar- und Rentenphase. Bei sogenannten Hybrid-Produkten mit teilweiser Fondsanlage kann die Rendite auch niedriger sein. Zudem gelten hier immer kleinere Rentenfaktoren, die für die Rentenzahlung ausschlaggebend sind. Die Rentenauszahlungsbeträge fallen somit entsprechend gering aus. Das Leben muss schon lange ausfallen, damit sich das rechnet“, weist Siegfried Karle weiter hin.
Studien zeigen, dass eine private Altersvorsorge mit Aktienanteil finanziell lukrativer sein kann als die be-triebliche Altersvorsorge. „Selbst wenn der Arbeitgeber einen Zuschuss oder den ganzen Betrag übernimmt, kann im Einzelfall die private Anlage sinnvoller sein, wenn der Arbeitgeber den Zuschuss als Lohnerhöhung weitergibt“, ergänzt Siegfried Karle. Zudem besteht bei der privaten Altersvorsorge die freie Entscheidung über die Zeitpunkte und Betragshöhen von Auszahlungen in der Rentenphase“, führt Karle fort. Die Wahl zwischen privater und betrieblicher Altersvorsorge ist letztendlich ein Rechenexempel.
Die GVI hat eine Übersicht über Pro und Contra einer Betriebsrente mit Entgeltumwandlung und Beispielrechnungen unter www.geldundverbraucher.de, Rubrik Gratis, aufgeführt. Sie bietet zudem in ihren Aktionswochen bis zum 15.03.2019 eine kostenlose Beratung zum Thema an.
Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Die Geld und Verbraucher Interessenvereinigung der Versicherten, Sparer und Kapitalanleger e.V. (GVI) betreibt seit 1987 Verbraucherberatung und Verbraucheraufklärung in Finanzangelegenheiten. Ihr Ziel ist es den Verbraucher zu helfen, sich in dem unübersichtlichen Finanz- und Versicherungsmarkt besser zu Recht zu finden, Fehlentscheidungen zu vermeiden und vor allem Kosten zu senken.
GELD UND VERBRAUCHER Interessenvereinigung der Versicherten, Sparer und Kapitalanleger e.V. (GVI)
Neckargartacher Str. 90
74080 Heilbronn
Tel: (0 71 31) 9 13 32-0
Fax: (0 71 31) 9 13 32-119
E-Mail: info(at)geldundverbraucher.de
GELD UND VERBRAUCHER Interessenvereinigung der Versicherten, Sparer und Kapitalanleger e.V. (GVI)
Neckargartacher Str. 90
74080 Heilbronn
Ansprechpartner Presse:
Siegfried Karle (GVI-Präsident, Dipl.-Betriebswirt (FH): 07131-91332-20,
Jürgen Buck (GVI-Vorstand, Dipl.-Betriebswirt (FH) und Bankkaufmann): 07131-91332-12
Datum: 07.03.2019 - 11:29 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1702552
Anzahl Zeichen: 3167
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Siegfried Karle
Stadt:
Heilbronn
Telefon: 07131-91332-20
Kategorie:
Recht und Verbraucher
Meldungsart: Unternehmensinfos
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 07.03.2019
Diese Pressemitteilung wurde bisher 587 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Betriebsrente bei Entgeltumwandlung – Niedrigzinsphase und Zwang zur Garantie stellt Nutzen in Frage"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
GELD UND VERBRAUCHER Interessenvereinigung der Versicherten, Sparer und Kapitalanleger e.V. (GVI) (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).