Bundesamt für Verbraucherschutz: Nahrungsergänzungsmittel mit Cannabidiol aus der Hanfpflanze bisl

Bundesamt für Verbraucherschutz: Nahrungsergänzungsmittel mit Cannabidiol aus der Hanfpflanze bislang nicht verkehrsfähig / "Report Mainz" berichtet heute (12.3.), 21.45 Uhr im Ersten

ID: 1703808
(ots) - In Deutschland sind zahlreiche
Nahrungsergänzungsmittel mit dem Cannabis-Inhaltsstoff Cannabidiol
(CBD) im Handel, die offenbar nicht verkauft werden dürfen. Das haben
Recherchen des ARD-Politikmagazins "Report Mainz" ergeben.

Die EU-Kommission beurteilt CBD als "Novel food", als "neuartiges
Lebensmittel". Dieser Stoff muss deshalb zugelassen werden. Vorher
dürfen Nahrungsergänzungsmittel mit CBD nicht verkauft werden. Auf
Anfrage von "Report Mainz" teilte das Bundesamt für Verbraucherschutz
und Lebensmittelsicherheit (BVL) mit: "Da diese Zulassung bisher
nicht erfolgt ist, sind derartige Erzeugnisse nach unserer Auffassung
bislang nicht verkehrsfähig. Dem BVL ist derzeit keine legale
Möglichkeit bekannt, Nahrungsergänzungsmittel mit Cannabidiol auf den
Markt zu bringen."

In den vergangenen zwei Jahren haben Hersteller in Deutschland
trotzdem mindestens 90 Nahrungsergänzungsmittel mit CBD auf den Markt
gebracht. Das zeigt eine Anfrage von "Report Mainz" bei allen 16
zuständigen Ministerien der Bundesländer. Angela Clausen, Expertin
für Nahrungsergänzungsmittel bei der Verbraucherzentrale NRW,
kritisiert das: "Ich finde es sehr problematisch, wenn jede Menge
Hersteller versuchen, derartige Produkte in den Markt zu drücken. Das
ist im Prinzip ein Vorführen des Rechtsstaates und das können wir uns
eigentlich nicht bieten lassen."

Für Gesundheitswissenschaftler Prof. Gerd Glaeske von der
Universität Bremen sind die Kontrollen das Problem, für die die
Landkreise und kreisfreien Städte zuständig sind. Diese erfolgten nur
stichprobenartig. "Der Verbraucherschutz ist da sehr durchlöchert.
Diese Mittel werden weiter verkauft, die Gefährdung für den
Verbraucher ist da. Insofern habe ich nicht den Eindruck, dass diese
Überwachung ausreichend funktioniert."

Die Nahrungsergänzungsmittel mit CBD werden etwa als Öle oder


Tabletten verkauft. Die Produkte sollen zum Beispiel schmerzlindernd
und entzündungshemmend wirken. Wissenschaftler, wie die Ärztin Prof.
Kirsten Müller-Vahl von der Medizinischen Hochschule Hannover,
bezweifeln das: "Es wird im Moment viel versprochen, was
wissenschaftlich nicht belegt ist. Das ist unseriös. So darf man
Nahrungsergänzungsmittel nicht bewerben. Es sind Medikamente und
Arzneimittel, die zu einer Krankheitsverbesserung führen, nicht
Nahrungsergänzungsmittel."

Zitate gegen Quellenangabe frei.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an "Report Mainz", Tel. 06131 929
33351.

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Datum: 12.03.2019 - 13:41 Uhr
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