Illegale Fischrückwürfe in der EU: Kontrolle durch "Digitale Fischereibeobachter" rechtl

Illegale Fischrückwürfe in der EU: Kontrolle durch "Digitale Fischereibeobachter" rechtlich möglich

ID: 1705961
(ots) - Neues Rechtsgutachten zeigt: Für die Kontrolle des
EU-Rückwurfverbots ist Videodokumentation an Bord von
Fischereischiffen rechtlich möglich - Deutsche Umwelthilfe und Our
Fish fordern umfassende Dokumentation der Fangaktivitäten, um
illegale Rückwürfe und Überfischung zu beenden - Ohne Kontrollen
bleibt Rückwurfverbot wirkungslos

Um illegale Fischrückwürfe zu beenden und eine vollständige
Dokumentation der Fänge sicherzustellen, können durch die vorhandenen
technischen Möglichkeiten Videoaufnahmen oder elektronische
Fernüberwachung (REM) auf Fischereifahrzeugen eingesetzt werden.
Gleichzeitig können die Privatsphäre der an Bord Arbeitenden sowie
Datenschutzbestimmungen geschützt werden. Zu diesem Ergebnis kommt
ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben von der Initiative Our Fish.
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und Our Fish setzen sich für ein Ende
der Überfischung ein. Sie fordern die sofortige Umsetzung der
EU-Anlandeverpflichtung mit Hilfe von bereits heute einsetzbarer
elektronischer Fernüberwachung. Ohne eine Dokumentation an Bord
werden auch zukünftig illegal zu kleine oder ungewollte Fische
sterbend zurück ins Meer geworfen.

Die Anlandeverpflichtung - das Verbot, tote oder sterbende Fische
nach dem Fang zurück ins Meer zu werfen - wurde 2013 von der
Europäischen Union im Rahmen der reformierten Gemeinsamen
Fischereipolitik erlassen. Seit Januar 2019 gilt sie vollständig.
Dennoch werden noch immer Fische illegal zurück ins Meer geworfen.
Der Einsatz elektronischer Fernüberwachung hat das Potenzial, dies zu
verhindern.

"Dass noch immer Fische illegal zurück ins Meer geworfen werden,
ist ein Skandal und gefährdet die Gesundheit der Meere und das
Vertrauen der Verbraucher in die Industrie. Der Bericht von Our Fish
zeigt, dass die heutigen technischen Möglichkeiten zur Dokumentation


der Fischfänge dem Schutz der Privatsphäre nicht entgegenstehen. Die
Aufnahmen können nicht nur der Kontrolle von Gesetzen dienen, sondern
sie können auch der Wissenschaft Informationen über Fischbestände
liefern, die letztlich ein besseres, nachhaltiges Fischereimanagement
ermöglichen", sagt Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der
DUH.

Die Bedenken beim Einsatz von Kameras an Bord sind
nachvollziehbar, sollten jedoch kein Grund sein, bestehende
Handlungsmöglichkeiten von vornherein auszuschließen. Andere
Industriezweige setzen bereits technische Mittel zur Dokumentation
ein: Beispielsweise in Schlachtbetrieben werden die
Produktionsprozesse kontrolliert. "Die Dokumentation von Fischfängen
durch Videoaufnahmen an Bord von Fischereifahrzeugen ist schon jetzt
unter bestimmten Voraussetzungen möglich, ohne den
Datenschutzanforderungen zu widersprechen. Das ergibt sich aus dem
Rechtsgutachten. Die vorhandene Technik muss an Bord zum Einsatz
kommen, um die illegalen Fischrückwürfe zu stoppen und unsere Meere
und ihre Bewohner zu schützen", sagt Rebecca Hubbard,
Programmdirektorin von Our Fish.

Das Papier von Our Fish empfiehlt Gesetzgebern und Betreibern zum
Einsatz von "Digitalen Fischereibeobachtern":

- Videodokumentation von Risikogruppen: Bei Verdacht auf mangelnde
Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften können die
Fangtätigkeiten vorübergehend überwacht werden.

- Vermeidung personenbezogener Daten: Begrenzung der Dokumentation
auf den technischen Prozess, ohne dass einzelne Personen
identifizierbar werden - dann fände die DSGVO keine Anwendung.

- Anonymisierung: Überwachung des gesamten Prozesses, aber
Unkenntlichmachung der gefilmten Personen durch Verpixelung.

- Datenminimierung: Begrenzung der Videoüberwachung auf den
kleinstmöglichen Zeitraum, z. B. das Anlanden, Sortieren und
Verarbeiten des Fangs.

- Dateneigentum und -sichtung: Die Aufnahmen wären in der Regel
Eigentum der Schiffsbetreiber, würden von einem Dritten
gesichtet und die gewonnenen Daten den zuständigen Behörden zum
Zwecke der Überprüfung von Fang- und Anlandungsmengen zur
Verfügung gestellt.

Über Our Fish:

Die europäische Initiative Our Fish will sicherstellen, dass die
EU-Mitgliedstaaten die Gemeinsame Fischereipolitik umsetzen und für
nachhaltige Fischbestände in den europäischen Gewässern sorgen. Die
Deutsche Umwelthilfe koordiniert die Our Fish-Kampagne in
Deutschland.

Links:

- Zu den Handlungsempfehlungen von Our Fish und zum
Rechtsgutachten: http://l.duh.de/p190319

- Zur EU-Kontrollverordnung der Anlandeverpflichtung:
https://ec.europa.eu/fisheries/cfp/control_en

- Mehr über Our Fish: http://our.fish/de/



Pressekontakt:
Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer DUH
0160 90354509, mueller-kraenner@duh.de

Rebecca Hubbard, Programmdirektorin Our Fish
+34 657669425, rebecca@our.fish

Katja Hockun, Projektmanagerin Meeresnaturschutz DUH
030 2400867-895, hockun@duh.de

DUH-Pressestelle:

Ann-Kathrin Marggraf, Marlen Bachmann
030 2400867-20, presse@duh.de

www.duh.de, www.twitter.com/umwelthilfe, www.facebook.com/umwelthilfe

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Datum: 19.03.2019 - 11:15 Uhr
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