Zollüberprüft bundesweit die Einhaltung des Mindestlohns
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Einsatzkräfte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung
(FKS) bundesweit die Einhaltung der Mindestlohnregelungen geprüft.
Zudem wurde der Zoll durch 102 Beschäftigte anderer Behörden
unterstützt. Dabei befragten die Zöllnerinnen und Zöllner über 14.015
Personen zu ihren Arbeitsverhältnissen und führten 2.164
Geschäftsunterlagenprüfungen bei Arbeitgebern durch. Im besonderen
Fokus der Kontrollen stand die Einhaltung des allgemeinen
Mindestlohnes. Seit dem 1. Januar 2019 gilt der allgemeine
Mindestlohn von 9,19 Euro je Zeitstunde. Die Einsatzkräfte prüften
insbesondere im Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe, in Friseur-
und Kosmetiksalons einschließlich Nagelstudios, im Taxigewerbe, in
Spielhallen sowie dem Wach- und Sicherheitsdienst. Insgesamt hat der
Zoll 129 Ermittlungsverfahren eingeleitet, davon 73
Ordnungswidrigkeiten-verfahren wegen Verstößen gegen das
Mindestlohngesetz. Die übrigen Verfahren betreffen unter anderem das
Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen und
Leistungsmissbrauch. In 2.154 Fällen sind weitere
Sachverhaltsaufklärungen erforderlich. Die Prüfungen sind noch nicht
abgeschlossen. Weitere Informationen finden Sie unter
www.zoll-stoppt-schwarzarbeit.de und www.zoll.de
Die lokalen Ergebnisse erfragen Sie bitte bei den örtlichen
Behörden.
Pressekontakt:
Generalzolldirektion
Pressestelle
Klaus Salzsieder
Telefon: 0221/22255-3828
pressestelle.gzd@zoll.bund.de
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Datum: 26.03.2019 - 08:15 Uhr
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