Zeit für den Frühjahrsputz - Teil 2
ID: 1710469
ARAG Experten geben Tipps zu den Themen Putzen, Ordnen und Entrümpeln!
Rein in den Sperrmüll ...
Eine naheliegende Möglichkeit, nicht mehr benötigte Gegenstände zu entsorgen, bietet der Sperrmüll. Die örtlichen Entsorgungsbetriebe holen nach vorheriger Anmeldung kleinere haushaltsübliche Mengen (in der Regel bis zu vier Kubikmeter) ab. Bis zu zweimal im Jahr ist die Abholung normalerweise in den Jahresmüllgebühren enthalten. In manchen Kommunen ist die Abholung auch darüber hinaus kostenlos. Gut zu wissen ist außerdem, dass Elektro- und Elektronikgeräte nicht zum Sperr-, sondern zum Sondermüll gehören. Die Entsorgung erfolgt deshalb entweder über Deponien und Recyclinghöfe oder über den örtlichen Entsorger.
... raus aus dem Sperrmüll
Sie haben am Straßenrand ein verschmähtes Schätzchen entdeckt? Wunderbar! Die meisten Kommunen dulden auch das Durchsehen des Sperrmülls. Es kann im Extremfall aber als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldstrafe bis zu 5.000 Euro geahndet werden. Das Mitnehmen von Sperrmüll kann sogar als Unterschlagung oder Diebstahl ausgelegt werden. Denn: Was der Vorbesitzer auf die Straße stellt, kann unter Umständen zu diesem Zeitpunkt in das Eigentum des Entsorgungsunternehmens übergehen.
Second Hand und eBay
Bekleidung, die durch Ihre Frühjahrskontrolle gefallen ist, können Sie einem Secondhandshop anbieten. Sie verkaufen die Kleidung direkt an den Betreiber oder geben sie in Kommission und erhalten den Erlös erst, wenn das Kleidungsstück verkauft ist. Rechtlich handelt es sich dabei dann um einen Kommissionsvertrag. Besonders beliebt ist jedoch der Verkauf über Online-Auktionshäuser wie eBay. Als Privatverkäufer können Sie dort sogar die Gewährleistung ausschließen. Auch die gesetzlichen Widerrufsrechte finden beim privaten Verkauf keine Anwendung. Neben den Auktionsportalen gibt es mittlerweile auch zahlreiche Internetportale - wie zum Beispiel den eBay-Ableger eBay Kleinanzeigen -, auf denen man Kleidung, Bücher, CDs und alles andere gut Erhaltene, was man nicht mehr braucht, zu Geld machen kann.
Vorsicht, wenn Kinder in der Nähe sind
Beim Frühjahrsputz kommen verstärkt Alltags-Chemikalien wie Putzmittel, Entkalker, Abflussreiniger, Backofen-/Grillreiniger, Essigessenz, Steinreiniger oder Schädlingsbekämpfungsmittel zum Einsatz. Diese bunten Flaschen sind für Kinder besonders attraktiv. Bewahren Sie sie in verschließbaren Schränken auf oder so hoch, dass Kleinkinder nicht heranreichen. Achten Sie auf sichere Verschlüsse und füllen Sie Putzmittel wegen der Verwechslungsgefahr niemals in Getränkeflaschen oder Konservengläser um. Beim Entkalken von Wasserkochern oder Kaffeemaschinen darf keine entkalkerhaltige Flüssigkeit im Gerät vergessen werden! Nach dem Entkalken die Geräte mit reichlich Wasser spülen!
Weitere interessante Informationen finden Sie unter:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/heim-und-garten/
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: LifePR
Datum: 02.04.2019 - 09:10 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1710469
Anzahl Zeichen: 3433
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Düsseldorf
Kategorie:
Recht und Verbraucher
Diese Pressemitteilung wurde bisher 582 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Zeit für den Frühjahrsputz - Teil 2"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
ARAG SE (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).