Westfalen-Blatt: zum BGH-Urteil zu lebensverlängernden Maßnahmen
ID: 1710833
es eines Tages einfach hin. Andere versuchen im Gegenteil, es
künstlich zu verlängern; sie lassen nach dem Tod ihren Körper
einfrieren, damit er irgendwann wiederbelebt wird. Die meisten aber
schenken dem Leben im Alltag kaum Beachtung - so, als gäbe es
Wichtigeres. So geschieht es auch nicht alle Tage, dass Juristen über
den Wert menschlichen Lebens entscheiden müssen - noch nicht einmal
auf der Ebene des Bundesgerichtshofs. Insofern lohnt es sich, über
die jüngste Entscheidung des BGH etwas länger nachzudenken. Es
beginnt bereits beim Kläger. In den USA lebend fordert er für
lebensverlängernde Maßnahmen an seinem in Bayern verstorbenen Vater
Schadenersatz - pro forma für den Vater, de facto für den
Alleinerben: sich selbst. Der Sohn könnte auf mehr Verständnis
hoffen, hätte er den Vater vor Ort begleitet. Als er starb, hatte er
die letzten fünf Jahre kommunikations- und bewegungsunfähig im
Krankenbett verbracht, nur durch eine Magensonde am Leben erhalten.
Das wünscht man keinem. Viele, die ein solches Schicksal bei einer
ihnen nahestehenden Person miterleben müssen, sagen: Das ist kein
Leben. Das will ich nicht. Für sich selbst können sie das sagen. Und
das Gute ist: Für sich selbst kann das auch jeder entscheiden. Er
muss nur rechtzeitig eine Patientenverfügung abgeben oder mindestens
seinen Willen klar äußern. In dem Fall, über den jetzt der BGH
entschied, war dies nicht erfolgt. Deshalb konnte es auch kein
anderes Urteil geben. Aber natürlich geht es um die grundsätzlichere
Frage: Kann Leben überhaupt Schaden sein? In dem Fall wäre die
Herbeiführung des Todes, mindestens aber die Nichtverlängerung des
Lebens Schadensverhinderung. Jeder, der einen mutmaßlichen
Selbstmörder rettet, könnte schadensersatzpflichtig werden. Absurd.
Das Grundgesetz räumt dem Recht auf Leben in Artikel 2 höchste
Priorität ein. Die Mitglieder der verfassungsgebenden Versammlung
hatten die Vernichtung für »unwert« erklärten Lebens in der Nazi-Zeit
noch vor Augen. Heute vertreten wieder Leute öffentlich oder privat
die Idee, für den einen oder anderen Kranken oder Behinderten wäre
der Tod eine Erlösung. Kann sein, der Betroffene empfindet genauso.
Doch sollen niemals andere über ihn entscheiden dürfen. Im Gegenteil:
Sie haben die ethische und religiöse, im Falle der Ärzte auch
berufliche Pflicht, im Rahmen ihrer Möglichkeiten zum Erhalt dieses
Lebens beizutragen. Nur der kann den Wert eines Lebens bestimmen, der
es besitzt. Kein Familienangehöriger. Kein Betreuer. Keine
Krankenversicherung. Und auch nicht der Staat. Daher ist es so
wichtig, dass mehr Menschen das Mittel der Patientenverfügung nutzen,
um ihren Willen auch kundzutun.
Pressekontakt:
Westfalen-Blatt
Scholz Stephan
Telefon: 0521 585-261
st_scholz@westfalen-blatt.de
Original-Content von: Westfalen-Blatt, übermittelt durch news aktuell
Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 02.04.2019 - 21:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1710833
Anzahl Zeichen: 3231
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Bielefeld
Kategorie:
Politik & Gesellschaft
Diese Pressemitteilung wurde bisher 573 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Westfalen-Blatt: zum BGH-Urteil zu lebensverlängernden Maßnahmen"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Westfalen-Blatt (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
Der international renommierte Jazz-Trompeter Till Brönner befürchtet, dass Politik und Gesellschaft nichts aus der Zeit der Corona-Pandemie gelernt haben. "Das Erste, was wir tun, wenn es eng wird, ist ausgerechnet unsere DNA, nämlich die Kultur- und die Veranstaltungsbranche und die, die un
34 Polizeischüsse: Autofahrer gelähmt, Ermittlungen eingestellt ...
Die 34 Schüsse, die Polizisten vor zwei Jahren in Bad Salzuflen auf einen Audi und seinen Fahrer (19) abgegeben hatten, bleiben ohne strafrechtliche Folgen - es wird keinen Prozess geben. Die Staatsanwaltschaft Detmold hat nach WESTFALEN-BLATT-Informationen das Verfahren gegen die beiden Herforder
NRW: Polizei überwacht afghanischen Sexualtäter ...
Im Kreis Herford (NRW) wird ein afghanischer Sexualstraftäter in Absprache mit dem Landeskriminalamt "engmaschig" von der Polizei überwacht. Der 24-Jährige, der als rückfallgefährdet gilt, hatte nach einer Sexualtat eine Haftstrafe von drei Jahren und acht Monaten verbüßt und war in
Weitere Mitteilungen von Westfalen-Blatt
Rheinische Post: Kommentar: Zwischen G8 und G9 zu wählen, hätte Vorteile ...
Kaum ein Thema hat Eltern, Lehrer und Schüler in NRW in den vergangenen Jahren mehr bewegt als das Turbo-Abi. Zu stressig, zu viele Lerninhalte in zu kurzer Zeit, zu viel Unterricht am Nachmittag, zu junge Abiturienten - das waren die Haupt-Kritikpunkte. Eine der ersten Amtshandlungen der Schu
Rheinische Post: Kommentar: Intensivtäter im Fokus ...
Die Kriminalität ist so niedrig wie seit Anfang der 90er Jahre nicht mehr, als erstmals gesamtdeutsche Zahlen erfasst wurden. Das ist erfreulich. Insbesondere der Rückgang bei der Einbruchskriminalität wird viele Bürger erleichtern. Allerdings ist eine gute Statistik noch keine Trendumkehr. Di
Allg. Zeitung Mainz: Leben im Leid / Kommentar von Christian Knatz zum Urteil zu lebensverlängernden Maßnahmen ...
An grundsätzlicher Bedeutung sind diese Sätze des Bundesgerichtshofs nicht zu überbieten: "Das menschliche Leben ist ein höchstrangiges Rechtsgut und absolut erhaltungswürdig. Das Urteil über seinen Wert steht keinem Dritten zu." Auf den Fall eines mit künstlicher Ernährung am l
Mitteldeutsche Zeitung: zu Grindel ...
Grindel war angetreten, um den größten Sportverband der Welt nach dem Skandal um die Vergabe der Weltmeisterschaft 2006, dem sogenannten Sommermärchen-Skandal, aus der Krise zu führen. Aber wie soll das gehen, wenn einer wie er neue Werte vermitteln will? Einer wie er, der offenbar von einer




