Westfalen-Blatt: zum BGH-Urteil zu lebensverlängernden Maßnahmen

Westfalen-Blatt: zum BGH-Urteil zu lebensverlängernden Maßnahmen

ID: 1710833
(ots) - Das Leben. Manche finden es unerträglich, werfen
es eines Tages einfach hin. Andere versuchen im Gegenteil, es
künstlich zu verlängern; sie lassen nach dem Tod ihren Körper
einfrieren, damit er irgendwann wiederbelebt wird. Die meisten aber
schenken dem Leben im Alltag kaum Beachtung - so, als gäbe es
Wichtigeres. So geschieht es auch nicht alle Tage, dass Juristen über
den Wert menschlichen Lebens entscheiden müssen - noch nicht einmal
auf der Ebene des Bundesgerichtshofs. Insofern lohnt es sich, über
die jüngste Entscheidung des BGH etwas länger nachzudenken. Es
beginnt bereits beim Kläger. In den USA lebend fordert er für
lebensverlängernde Maßnahmen an seinem in Bayern verstorbenen Vater
Schadenersatz - pro forma für den Vater, de facto für den
Alleinerben: sich selbst. Der Sohn könnte auf mehr Verständnis
hoffen, hätte er den Vater vor Ort begleitet. Als er starb, hatte er
die letzten fünf Jahre kommunikations- und bewegungsunfähig im
Krankenbett verbracht, nur durch eine Magensonde am Leben erhalten.
Das wünscht man keinem. Viele, die ein solches Schicksal bei einer
ihnen nahestehenden Person miterleben müssen, sagen: Das ist kein
Leben. Das will ich nicht. Für sich selbst können sie das sagen. Und
das Gute ist: Für sich selbst kann das auch jeder entscheiden. Er
muss nur rechtzeitig eine Patientenverfügung abgeben oder mindestens
seinen Willen klar äußern. In dem Fall, über den jetzt der BGH
entschied, war dies nicht erfolgt. Deshalb konnte es auch kein
anderes Urteil geben. Aber natürlich geht es um die grundsätzlichere
Frage: Kann Leben überhaupt Schaden sein? In dem Fall wäre die
Herbeiführung des Todes, mindestens aber die Nichtverlängerung des
Lebens Schadensverhinderung. Jeder, der einen mutmaßlichen
Selbstmörder rettet, könnte schadensersatzpflichtig werden. Absurd.


Das Grundgesetz räumt dem Recht auf Leben in Artikel 2 höchste
Priorität ein. Die Mitglieder der verfassungsgebenden Versammlung
hatten die Vernichtung für »unwert« erklärten Lebens in der Nazi-Zeit
noch vor Augen. Heute vertreten wieder Leute öffentlich oder privat
die Idee, für den einen oder anderen Kranken oder Behinderten wäre
der Tod eine Erlösung. Kann sein, der Betroffene empfindet genauso.
Doch sollen niemals andere über ihn entscheiden dürfen. Im Gegenteil:
Sie haben die ethische und religiöse, im Falle der Ärzte auch
berufliche Pflicht, im Rahmen ihrer Möglichkeiten zum Erhalt dieses
Lebens beizutragen. Nur der kann den Wert eines Lebens bestimmen, der
es besitzt. Kein Familienangehöriger. Kein Betreuer. Keine
Krankenversicherung. Und auch nicht der Staat. Daher ist es so
wichtig, dass mehr Menschen das Mittel der Patientenverfügung nutzen,
um ihren Willen auch kundzutun.



Pressekontakt:
Westfalen-Blatt
Scholz Stephan
Telefon: 0521 585-261
st_scholz@westfalen-blatt.de

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Datum: 02.04.2019 - 21:00 Uhr
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