Welche Steuerklasse gilt-
(LifePR) - Wechselt der Elterngeldberechtigte die Steuerklasse im Bemessungszeitraum für das Elterngeld (in der Regel zwölf Monate vor dem Monat der Geburt) mehrmals, kommt es auf die im Bemessungszeitraum relativ am längsten geltende Steuerklasse an. Die maßgebliche Steuerklasse muss nicht mindestens in sieben Monaten des Bemessungszeitraums gegolten haben, auch wenn diese absolute Betrachtung für den Elterngeldberechtigten im Einzelfall finanziell günstiger ist. Dies hat laut ARAG das Bundessozialgericht am 28.03.2019 entschieden (Az.: B 10 EG 8/17 R).
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Datum: 03.04.2019 - 09:26 Uhr
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