Krankenkassen müssen Leistungen für Versicherte ausbauen statt abschaffen (FOTO)

Krankenkassen müssen Leistungen für Versicherte ausbauen statt abschaffen (FOTO)

ID: 1711202

(ots) -
Zur heute geäußerten Kritik des AOK-Bundesverbandes am
Eckpunktepapier des Bundesgesundheitsministeriums zur
Weiterentwicklung der Arzneimittelversorgung erklärt Friedemann
Schmidt, Präsident der ABDA - Bundesvereinigung Deutscher
Apothekerverbände: "Die Apotheken gehören zu denjenigen
Gesundheitsdienstleistern in Deutschland, mit denen die Patienten am
zufriedensten sind. Dies hat eine repräsentative Umfrage des
AOK-Bundesverbandes erneut unter Beweis gestellt. Dass Demografie und
Fachkräftemangel durchaus strukturelle Veränderungen für die Zukunft
der flächendeckenden Arzneimittelversorgung erfordern, ist offenbar
auch für den AOK-Bundesverband nachvollziehbar und
unterstützenswert."

Schmidt weiter: "Warum die Allgemeinen Ortskrankenkassen jedoch
einerseits den Nacht- und Notdienst stärken wollen, andererseits dem
ausländischen Versandhandel das Wort reden, der eben keinen solchen
Service anbieten kann, bleibt unerklärlich. Die AOKn schwimmen im
Geld und negieren zugleich auf zynische Weise den Versorgungsbedarf
ihrer Versicherten. Jedes Jahr werden schätzungsweise 250.000
Patienten bundesweit aufgrund vermeidbarer Medikationsfehler in
Krankenhäuser eingewiesen. Deshalb braucht es endlich einen Anspruch
der Patienten auf eine Medikationsanalyse in ihrer Stammapotheke.
Eine solche zusätzliche pharmazeutische Dienstleistung wird mit der
AOK PLUS in Sachsen und Thüringen als bundesweites Leuchtturmprojekt
ARMIN bereits erfolgreich umgesetzt."

"Leider ist es jedoch Tradition bei den Krankenkassen,
Veränderungen bei anderen einzufordern, sich aber selbst dem
notwendigen Wandel konsequent zu verweigern", so ABDA-Präsident
Schmidt.

Weitere Informationen unter www.abda.de



Pressekontakt:
Dr. Reiner Kern, Pressesprecher, 030 40004-132, presse@abda.de



Christian Splett, Pressereferent, 030 40004-137, c.splett@abda.de

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Datum: 03.04.2019 - 15:48 Uhr
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