Satter Sound beim Autofahren: Sind Kopfhörer erlaubt? / R+V24: Aktion Verkehrsirrtümer

Satter Sound beim Autofahren: Sind Kopfhörer erlaubt? / R+V24: Aktion Verkehrsirrtümer

ID: 1711622
(ots) - Während der Fahrt das Lieblingslied voll
aufdrehen: Viele Autofahrer greifen dabei gern auf Kopfhörer zurück.
Aber darf man als Fahrer auch mit Kopfhörern seine liebsten Songs
hören? Nein, sind sich die meisten Befragten der aktuellen Studie der
R+V24-Direktversicherung einig (80%). "Nach der
Straßenverkehrsordnung ist zwar das Musikhören mit Kopfhörern nicht
explizit verboten. Mit Kopfhörern sind Autofahrer jedoch noch
leichter von der Außenwelt abgeschnitten und reagieren verzögert auf
gefährliche Situationen", sagt Anka Jost, Kfz-Expertin bei der
R+V24-Direktversicherung. "Das gefährdet die Verkehrssicherheit - und
kann folgerichtig mit einem Bußgeld bestraft werden."

Autofahrer müssen nach Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass
ihre Sicht und das Gehör beim Fahren nicht beeinträchtigt werden. Wer
die Musik zu laut aufdreht, überhört leichter Warnsignale wie Hupen
oder das Martinshorn von Polizei-, Feuerwehr und Rettungsfahrzeugen.
"Ob mit oder ohne Kopfhörer: Hören Autofahrer während der Fahrt
Musik, müssen sie sicherstellen, dass sie die Außengeräusche noch gut
wahrnehmen können", so die Kfz-Expertin. Wer von der Polizei mit
schallender Musik angehalten wird, hat ein Bußgeld von 10 Euro zu
erwarten. Kommt es zu einem Unfall durch die laute Musik, können
sogar versicherungsrechtliche und strafrechtliche Konsequenzen
folgen.

Telefonieren per Kopfhörer

Die gleichen Regeln gelten auch für das Telefonieren per
Kopfhörer: Grundsätzlich ist es nach Straßenverkehrsordnung zwar
erlaubt, mit Headset oder Kopfhörern beim Autofahren zu telefonieren.
Jeder Fahrer muss dabei aber auch hier sicherstellen, dass er sich
durch die Telefonate nicht zu stark ablenken lässt.

Aktion "Verkehrsirrtümer": Hintergrund der Befragung

Stimmt das? Oder doch nicht? Es gibt sehr viele Verkehrsirrtümer,


die sich hartnäckig halten. Selbst langjährige Autofahrer kennen
häufig nicht die Antwort. Der Kfz-Direktversicherer R+V24 klärt
deshalb über die häufigsten Irrtümer im Straßenverkehr auf. Dazu
führt die R+V24 regelmäßig Umfragen zu Verkehrs- und Autofragen
durch, informiert über richtiges Verhalten und über gesetzliche
Vorschriften. Näheres dazu: rv24.de



Pressekontakt:
R+V24
Anka Jost
Raiffeisenplatz 1
65189 Wiesbaden
Telefon: 0611 533-73306
Telefax: 0611 533-77 73306
E-Mail: presse@rv24.de
Internet: www.rv24.de

Original-Content von: R+V 24, übermittelt durch news aktuell
Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  ZF erhält Großauftrag für neues 8-Gang-Automatgetriebe Rheinmetall Automotive mit neuem Höchstwert beim Ertrag
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 04.04.2019 - 14:10 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1711622
Anzahl Zeichen: 2785

Kontakt-Informationen:
Stadt:

Wiesbaden



Kategorie:

Auto & Verkehr



Diese Pressemitteilung wurde bisher 314 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Satter Sound beim Autofahren: Sind Kopfhörer erlaubt? / R+V24: Aktion Verkehrsirrtümer"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

R+V 24 (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Im Urlaub geblitzt: Müssen Autofahrer zahlen? ...

Lieber nicht zu schnell fahren: Wer mit dem Auto in die Herbstferien fährt, muss oft strenge Geschwindigkeitsbeschränkungen einhalten - und bei Überschreitungen mit deutlich höheren Bußgeldern rechnen als in Deutschland. "Vielen Autofahr ...

Alle Meldungen von R+V 24


 

Werbung



Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
News zu Snacks finden Sie auf Snackeo.
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z