Rheinische Post: Behörden steigern Zahl der Kontenabfragen bei Banken auf fast 800.000 im Jahr

Rheinische Post: Behörden steigern Zahl der Kontenabfragen bei Banken auf fast 800.000 im Jahr

ID: 1713048
(ots) - Steuerbehörden, Sozialämter und
Gerichtsvollzieher fragen immer häufiger Kontodaten der Bürger beim
Bundeszentralamt für Steuern an. Lag die Zahl der Kontenabrufe bei
Banken 2005 noch bei 10.200, stieg sie im vergangenen Jahr bereits
auf 796.600. Das geht aus der Antwort des Bundesfinanzministeriums
auf eine kleine Anfrage der FDP-Fraktion hervor, die der Düsseldorfer
"Rheinischen Post" (Mittwoch) vorliegt. Demnach sahen sich allein die
Steuerbehörden im Jahr 2018 die Konten von gut 196.000 Steuerzahlern
an, rund 108.000 davon entfielen auf die Finanzämter, der Rest auf
den Zoll und andere Finanzbehörden. Der mit Abstand größte Anteil der
Abfragewünsche kam mit knapp 556.000 von Gerichtsvollziehern, die
Informationen über Schuldner sammelten. Auf die Sozialämter entfielen
2018 gut 25.000 Kontenabrufe. Bei den Kontenabfragen der Finanzämter
liegt das bevölkerungsreichste Bundesland Nordrhein-Westfalen mit
rund 34.000 Erkundigungen im Jahr 2018 weit vorn. Auf den Plätzen
zwei und drei folgen Berlin mit knapp 13.000 und Hessen mit knapp
12.000 Abfragen. "Die Antwort auf unsere kleine Anfrage zeigt
deutlich, dass der Trend vom strengen Bankgeheimnis hin zum gläsernen
Bankkunden weitergeht", sagte FDP-Fraktionsvize Christian Dürr. Der
starke Anstieg der Kontenabfragen sei besorgniserregend. Die
anfragenden Stellen erhalten keine Auskünfte über Kontostände oder
Kontobewegungen. Übermittelt wird neben dem Namen und dem
Geburtsdatum des Kontoinhabers auch die Kontonummer und wann ein
Konto eröffnet und gelöscht wurde. Nur bei Verdacht auf Steuerbetrug
können die Behörden auch den Kontostand abrufen. Ab 2020 müssen
Banken zusätzlich auch die Adresse und die steuerliche
Identifikationsnummer an das Bundeszentralamt für Steuern senden, wie
aus der Antwort hervorgeht. "Durch die Übermittlung dieser weiteren


Parameter wird eine noch genauere Auswertung der Abrufergebnisse
durch das Bundeszentralamt für Steuern möglich sein", schreibt das
Finanzministerium.

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Datum: 10.04.2019 - 00:00 Uhr
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