Hautschutz: Berufsbedingtes Handekzem dem Chef melden
ID: 1714041
Händen auf die berufliche Tätigkeit zurückzuführen ist, sollte sich
nicht scheuen, den Arbeitgeber darüber zu informieren. Mit dem so
genannten Hautarztverfahren kommt der Betroffene in den Genuss
verschiedener Hilfen durch die Berufsgenossenschaft. Dazu gehören
unter anderem Maßnahmen für einen besseren Hautschutz und die
Übernahme von Kosten für bestimmte Hautpflegeprodukte. Nach § 3 der
Berufskrankheitsverordnung kann der Arzt auch Medizinprodukte zur
Basispflege auf BG-Rezept, also zu Lasten der Berufsgenossenschaft
verordnen.
Weitere Informationen enthält die Broschüre "Chronisches
Handekzem". Sie wurde mit Unterstützung der Pierre Fabre
Dermo-Kosmetik GmbH realisiert und kann kostenfrei postalisch und im
Internet angefordert oder heruntergeladen werden: Deutsche Haut- und
Allergiehilfe e.V., Heilsbachstraße 32, 53123 Bonn,
www.dha-handekzem.de.
Pressekontakt:
Deutsche Haut- und Allergiehilfe e.V.
c/o MedCom international medical & social communication GmbH
Dr. Heike Behrbohm
René-Schickele-Straße 10
53123 Bonn
0228 / 308210
0228 / 3082133
behrbohm@medcominternational.de
www.dha-handekzem.de
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Datum: 12.04.2019 - 08:55 Uhr
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