Der Arbeitsmarkt der Region Hannover

Der Arbeitsmarkt der Region Hannover

ID: 1714195

Statistischer Vergleich: 2012 bis 2018



(PresseBox) - Die Bundesagentur für Arbeit bereitet Daten zum Arbeitsmarkt auf und stellt diese Informationen der Region Hannover auch zur kleinräumigen Auswertung zur Verfügung. Diese Daten umfassen sowohl Angaben zur Zahl der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung, der Arbeitslosen und der Pendlerbeziehungen. In Verbindung mit Einzeldaten des Landesamtes für Statistik Niedersachsen (LSN) aus dem Unternehmensregister ergibt sich ein Gesamtbild über die Beschäftigungssituation in der Region Hannover, welche sich mit statistisch aufbereiteten Angaben aus den Einwohnermeldedaten in Beziehung setzen lassen. Die Statistikstelle der Region Hannover ermittelt diese Angaben für das Umland der Region Hannover aus den bereitgestellten Einwohnermeldedaten der 20 Städte und Gemeinden. Für die Landeshauptstadt Hannover erfolgt die Bereitstellung durch deren Statistikstelle. Soweit nicht anders angegeben, beziehen sich die Daten auf den 31.12. eines Jahres.

Die Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten am Wohnort hat in den Jahren 2012 bis 2017 in allen Kommunen jährlich kontinuierlich zugenommen (vgl. Tabelle 1 und 2). Dieser Trend setzt sich auch von 2017 bis zum 30.06.2018 in 14 von 20 Städten und Gemeinden der Region Hannover fort. In Burgwedel, Garbsen, Laatzen, Pattensen und Ronnenberg kam es allerdings zu einem leichten sowie in Sehnde zu einem deutlichen Rückgang der Beschäftigtenzahlen. Das korreliert in Garbsen, Laatzen und Sehnde mit ebenfalls rückläufigen Zahlen der Gesamtbevölkerung. In Burgwedel und Pattensen steigen die Bevölkerungszahlen allerdings auch von 2017 nach 2018 an, während gleichzeitig die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten abnimmt.

In 2018 wurden 445.015 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte2 die ihren Wohnort in der Region Hannover haben, erfasst. Zu beachten ist dabei, dass in der Region Hannover als Standort von Verwaltungen und Landesbehörden zudem in erheblichem Maße auch Personen tätig sind, die nicht zum Kreis der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten zählen. Dazu zählen beispielsweise Selbstständige und Beamtinnen und Beamte. Allein 28.285 Beamtinnen und Beamte arbeiteten im Jahr 2018 in der Region Hannover.



2 Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte: Arbeitnehmer/-innen, die kranken-, renten-, pflegeversicherungspflichtig und/oder beitragspflichtig nach dem Recht der Arbeitsförderung sind oder für die von Arbeitgebern Beitragsanteile nach dem Recht der Arbeitsförderung (SGB III) zu entrichten sind (auch Auszubildende, Altersteilzeitbeschäftigte, Praktikanten, Werkstudenten). Nicht zu den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten zählen Beamtinnen und Beamte, Selbstständige und mithelfende Familienangehörige, Berufs- und Zeitsoldaten sowie ausschließlich geringfügig Beschäftigte.

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Datum: 12.04.2019 - 12:21 Uhr
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