Rheinische Post: Kommentar /
Zu viel gewollt
= Von Alev Dogan
ID: 1715270
türkische Präsident Recep Tayyip Erdogan auf Jan Böhmermann losging,
ihn angriff und gegen ihn klagte, wäre es ihr Job gewesen, ihren
Satiriker gegen den Staatschef zu verteidigen. Dass sie persönlich
mit dem "Schmähgedicht" nichts anfangen konnte, hätte sie Böhmermann
direkt sagen können, nach außen aber sich einreihen müssen in eine
geschlossene schützende Front. Rechtswidrig war Merkels Verhalten
aber nicht. Weder hatte sie eine juristische Bewertung abgegeben noch
eine Diskussion um Kunstfreiheit angezettelt. Wenig später
bezeichnete sie ihre Bewertung als Fehler und schloss eine
Wiederholung aus. Warum ging Böhmermann trotzdem noch gerichtlich
gegen sie vor? Er war doch schon der Sieger dieser historischen
Staatsaffäre, die in der Streichung des Paragrafen 103 aus dem
Strafgesetzbuch mündete. Böhmermann wollte mehr und letztlich wohl zu
viel. Vielleicht war er zu enttäuscht von der Kanzlerin, persönlich
verletzt. Das hatte Merkel übrigens über sein "Schmähgedicht" gesagt:
"bewusst verletzend". Vertretbar, entschied jetzt das
Verwaltungsgericht Berlin. Dem kann man sich anschließen.
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Datum: 16.04.2019 - 21:02 Uhr
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