Die Wohngebäudeversicherung: günstiger Schutz für die eigenen vier Wände
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trotzdem sollten Hausbesitzer unbedingt eine abschließen: die
Wohngebäudeversicherung. Sie kommt für Schäden auf, die durch Sturm,
Hagel, Feuer oder Leitungswasser am Haus entstehen. Eine aktuelle
Finanztip-Untersuchung zeigt: Wer auf den falschen Tarif setzt, zahlt
schnell mehrere Hundert Euro zu viel. So schlägt der teuerste Tarif
für ein Einfamilienhaus mit 470 Euro im Jahr zu Buche, während der
günstigste knapp 256 Euro kostet. Für eine versicherte
Doppelhaushälfte müssen Besitzer zwischen 112 und 282 Euro jährlich
bezahlen. Der gemeinnützige Verbraucher-Ratgeber Finanztip erläutert,
worauf Hausbesitzer achten sollten, um die passende und zugleich
günstigste Versicherung zu bekommen.
Die eine perfekte Wohngebäudeversicherung für jeden gibt es nicht.
"Je nachdem, wo man wohnt und wie groß das Haus oder die Wohnung ist,
ist ein anderer Versicherungsvertrag sinnvoll", erklärt Kathrin
Gotthold, Versicherungsexpertin bei Finanztip. Ihre Empfehlung: "Am
besten nutzen Verbraucher Vergleichsportale, denn bei den Portalen
werden die Merkmale individuell abgefragt." Besonders gute Ergebnisse
in der Finanztip-Untersuchung lieferte Verivox; Mr. Money kann eine
Alternative sein.
Schutz gegen Naturgewalten ist besonders teuer
Standardversicherungen für Gebäude zahlen bei Schäden, die durch
Feuer versursacht wurden, etwa Brände und Blitzeinschlag. Die Policen
schützen zudem vor Schäden durch Leitungswasser und Sturm ab
Windstärke 8 oder Hagel. Wer sein Gebäude zusätzlich gegen
Überschwemmung, Erdbeben, Erdrutsch, eine Lawine oder auch Starkregen
absichern möchte, muss den Baustein Elementarschadenversicherung
extra abschließen. "Das kann teuer sein", sagt Gotthold. "Im Schnitt
verlangen Anbieter dafür einen Preisaufschlag von 48 Prozent."
Verbraucher sollten daher genau abwägen, ob sie diesen Schutz
benötigen - in einem Risikogebiet, etwa am Wasser oder an einem Hang,
kann das aber durchaus sinnvoll sein.
Diese Leistungen sollten Hausbesitzer unbedingt mitversichern
Einige Leistungsmerkmale sind bei der Gebäudeversicherung
unverzichtbar. "Setzen Sie unbedingt ein Häkchen bei grober
Fahrlässigkeit. Nur dann zahlt die Versicherung auch, wenn Sie selbst
den Schaden grob fahrlässig verursacht haben", rät Gotthold. "Das
kann etwa der Fall sein, wenn Sie im Winter nicht heizen und dadurch
ein Wasserrohr bricht." Abbruch- und Aufräum-, Bewegungs- und
Schutzkosten sollten ebenfalls eingeschlossen sein, ebenso die Folgen
von Überspannungsschäden und Mehrkosten durch behördliche Auflagen
oder falls die Dekontamination von Erdreich erforderlich wird.
Der Versicherungsschutz sollte zudem Wasserzu- und
Wasserableitungsrohre einschließen - und zwar sowohl auf dem
versicherten Grundstück als auch außerhalb. Ebenso sollten Schäden am
Gebäude, die durch Einbrüche entstehen, mitversichert sein. Finanztip
empfiehlt Verbrauchern, jährlich zu zahlen und 250 Euro
Selbstbeteiligung zu wählen. Der Grund: Wer die Kosten kleiner
Schäden selbst übernimmt, spart insgesamt bei der Versicherung.
Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate bis zum Ende des
Versicherungsjahres
Gottholds Tipp: "Vergleichen Sie regelmäßig die Preise der
Wohngebäudeversicherung. Gibt es einen passenden Vertrag günstiger,
wechseln Sie! Kündigen können Sie drei Monate vor Ende des
Versicherungsjahres." Im Versicherungsfall oder bei einer
Preiserhöhung haben Versicherte ein Sonderkündigungsrecht und können
innerhalb eines Monats kündigen. Bei einem Eigentümerwechsel geht die
Gebäudeversicherung automatisch auf den neuen Eigentümer über. Dieser
kann sie innerhalb eines Monats nach dem Eintrag in das Grundbuch
kündigen.
Weitere Informationen
https://www.finanztip.de/wohngebaeudeversicherungen/
http://ots.de/dDDdEx
https://www.finanztip.de/hausratversicherung/
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Datum: 08.05.2019 - 11:30 Uhr
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