Rheinische Post: Fall Lügde: Kinder müssen möglicherweise noch einmal aussagen
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ihrer polizeilichen Vernehmung auch noch einmal vor Gericht vernommen
werden. Das sagte einer der Opferanwälte der Düsseldorfer
"Rheinischen Post" (Mittwoch). "Es ist denkbar, dass die Kinder vor
Gericht noch einmal aussagen müssen. Das kommt auf das Verhalten der
Angeklagten und ihre Verteidigung an. Sobald keine richterliche
Vernehmung mit Fragerecht der Prozessbeteiligten stattgefunden hat,
ist die Umittelbarkeit des Strafverfahrens oberstes Gebot, und dann
müssen alle aussagen. Das wäre heftig für die Kinder", sagte Roman
von Alvensleben, der eines der Opfer von Lügde vertritt. Von
Alvensleben kritisierte zudem die Art der Vernehmung seiner Mandantin
durch die Polizei. "Meine Mandantin wurde im Polizeirevier befragt,
ohne dies kindgerecht zu gestalten." Dies sei wiederholt geschehen,
bis sich schließlich eine spezialisierte Fachkommissarin bei der
Polizeidirektion Bielefeld des Falles angenommen haben, sagte der
Anwalt.
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Datum: 14.05.2019 - 15:54 Uhr
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