Aktuelle KJM-Entscheidung bedeutet Rückschritt für den Jugendmedienschutz
ID: 1721138
gestrige Entscheidung der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM),
dem Jugendschutzprogramm des JusProg e.V. die Anerkennung
abzusprechen. Die KJM hatte beschlossen, die von der Freiwilligen
Selbstkontrolle Multimediadienste (FSM) ausgesprochene Anerkennung
des Jugendschutzprogrammes für unwirksam zu erklären.
Mit ihrem Beschluss stellt die KJM die Weiterentwicklung des
technischen Jugendmedienschutzes und den hohen Stellenwert der
regulierten Selbstregulierung in Deutschland in Frage. Der VAUNET
unterstützt daher die FSM, der eine wichtige Rolle beim technischen
Jugendschutz zukommt, in ihrem weiteren Vorgehen.
Das Jugendschutzprogramm JusProg war 2012 erstmalig durch die KJM
selbst anerkannt worden. Seit Inkrafttreten des derzeit gültigen
Jugendmedienschutz-Staatsvertrages obliegt den Einrichtungen der
freiwilligen Selbstkontrollen die Zuständigkeit über die
Eignungsbeurteilung von Jugendschutzprogrammen.
Annette Kümmel, stellvertretende Vorsitzende des Vorstandes und
Vorsitzende des Fachbereiches Fernsehen und Multimedia: "Der
Beschluss der KJM verpasst dem langjährigen Engagement zahlreicher
VAUNET-Mitglieder, einen übergreifenden, in dieser Form einmaligen,
technischen Jugendschutz im Onlinebereich zu etablieren, einen
deutlichen Dämpfer. Die Sender sind von der Entscheidung betroffen,
obwohl sie mit ihrem hohen Jugendschutzstandard sicher nicht im Fokus
von Jugendschutzfragen im Internet stehen." Annette Kümmel weiter:
"Der VAUNET hat sich in der Vergangenheit gemeinsam mit seinen
Mitgliedern für die Schaffung eines modernen technischen
Jugendmedienschutzes eingesetzt, der die Nutzungserwartungen, das
Schutzerfordernis als auch die Erziehungsautonomie der Eltern
ausbalanciert. Nun stehen die Sender vor der Herausforderung, online
und mobil schnellstmöglich Alternativen zu implementieren. Wir hätten
uns insofern einen konstruktiveren Ansatz gewünscht, der Probleme
dort adressiert, wo sie bestehen. Daher werden wir weiterhin den
Dialog mit der Medienaufsicht, insbesondere auch vor dem Hintergrund
der Umsetzung der AVMD-Richtlinie und der Jugendschutzgesetz-Novelle,
führen sowie verantwortungsgerechte Lösungen suchen."
Über VAUNET
VAUNET ist der Spitzenverband der privaten audiovisuellen Medien
in Deutschland. Unter VAUNET - Verband Privater Medien e.V. firmiert
seit dem 21. Mai 2018 der vormalige VPRT (Verband Privater Rundfunk
und Telemedien) mit Sitz in Berlin und einem Büro in Brüssel. Zu den
vielfältigen Geschäftsfeldern der rund 150 Mitglieder gehören TV-,
Radio-, Web- und Streamingangebote.
Die Verbandsarbeit richtet sich an der konvergenten Entwicklung
der Märkte für audiovisuelle Medien aus und gestaltet auf nationaler
wie europäischer Ebene die Rahmenbedingungen aktiv mit. Der
Wirtschaftsverband hat zum Ziel, Akzeptanz für die politischen und
wirtschaftlichen Anliegen der audiovisuellen Medien zu schaffen sowie
die große gesellschaftspolitische und kulturelle Bedeutung der
Branche im digitalen Zeitalter ins Bewusstsein zu rücken.
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Pressesprecher Hartmut Schultz, Hartmut Schultz Kommunikation GmbH
T | +49 30 3 98 80-101, E | hs@schultz-kommunikation.com
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Datum: 16.05.2019 - 14:13 Uhr
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