Falsche Übersetzung vor Gericht – Vertrag gilt trotzdem!

Falsche Übersetzung vor Gericht – Vertrag gilt trotzdem!

ID: 1722606

Wirtschaftsgericht entscheidet, dass der in der Schweiz aufgesetzte Kaufvertrag zwischen Schweizern und Deutschen trotz womöglich absichtlicher falscher #Übersetzung gültig ist.



(firmenpresse) - Eine Schweizer Stiftung baut mit 2,4 Millionen Franken ein Hotel in der weißrussischen Stadt Kobrin auf. Und verliert es an eine deutsche Investmentfirma.


Heinrich Aebli (85) steht am Abgrund. Der ehemalige Stadtpräsident von Glarus und sein Team um die «Stiftung Motel Suworow» sind laut eigenen Angaben von einer ostdeutschen Investmentfirma über den Tisch gezogen worden. Die Streitsumme: 2,4 Millionen Franken. So viel hat das Hotel in der weißrussischen Stadt Kobrin gekostet, das die Stiftung aufgebaut hatte und nun wieder verkaufen wollte. «Doch der in der Schweiz aufgesetzte Kaufvertrag ist von den deutschen Partnern absichtlich falsch übersetzt worden», klagt Aebli. «Es stand, dass wir das Geld für das Hotel bereits erhalten hätten».

Dass ihn seine Vertragspartner A.O.* und A.C.*, die er zu seinen besten Freunden zählte, hintergehen würden, hätte er niemals erwartet, sagt Aebli. «Ich fühle mich beschissen, bin am Boden zerstört». Dabei hatte alles so schön angefangen: Aebli startete sein weißrussisches Abenteuer als Glarner Stadtpräsident. Nach dem Ende des Kalten Krieges 1989 begründete er mit Kobrin eine Städtepartnerschaft und spendete mit viel Enthusiasmus und Schweizer Unterstützung Krankenwagen, Kleider und Geld. Er verliebte sich in das Land, wie er sagt – und in eine Weißrussin. Mit knapp 70 wurde er erneut Vater. «Und jetzt stehe ich vor dem Scherbenhaufen», sagt Aebli.

Budget von 200'000 Franken

Ein Scherbenhaufen, der viel Kraft und Mühe gekostet hat. Mit einem Budget von 200'000 Franken sollte der Hotelkomplex innert weniger Jahre fertiggestellt werden. Gekostet hat er schließlich 2,4 Millionen – und über zehn Jahre Bauzeit. «Die Idee war, dass sich das Hotel selbst finanziert, bald schwarze Zahlen schreibt und die lokale Bevölkerung dort Arbeit findet», erklärt Aebli.

Doch abgesehen von den Mitgliedern der Stiftung verirrten sich nur wenige Touristen ins Hotel. Das Geschäft lief schlecht. Um die Darlehen der Stiftungsmitglieder zurückzahlen zu können, entschied man sich für einen Verkauf des Hotels, sagt Aebli. «Und wir waren uns sicher, dass wir und unsere Freunde ein gutes Geschäft machen.»



Mobiliar aus Hotel geräumt

Ein gutes Geschäft machte jedoch nur die Gegenseite: In einem ersten Prozess entschied ein weißrussisches Wirtschaftsgericht, dass der Kaufvertrag der Investmentfirma trotz falscher Übersetzung seine Gültigkeit habe. Aebli und seine lokalen Angestellten mussten im April 2019 das Hotel verlassen. Trotzdem wurde das Hotel bisher nicht wieder in Betrieb genommen. Aebli: «Unsere Leute haben sämtliches Mobiliar ausgeräumt und an einen sicheren Ort gebracht. Strom, Gas und Wasser sind abgestellt.»

Der Glarner zeigt sich kampfbereit: In einem ersten Schritt reichte Aebli Ende Dezember vor dem Kantonsgericht in Glarus Klage ein. «Wir werden auch eine Anzeige gegen die Investmentfirma einreichen. Zudem gehen wir vor dem Wirtschaftsgericht in Minsk gegen die Verantwortlichen vor.»

Vermögen geht zur Neige

Beim Gericht musste die Stiftung jedoch bereits 21'000 Franken, also ein Prozent der Streitsumme, als Sicherheitsgarantie hinterlegen. Das Geld werde langsam knapp, gesteht Aebi: «Meine investierten 180'000 Franken habe ich bereits abgeschrieben.» Für Aebli geht es um alles oder nichts. Per Ende 2018 betrug das Stiftungsvermögen noch 88 Franken und 60 Rappen. (20min.ch)
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Datum: 10.02.2021 - 11:31 Uhr
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