Rheinische Post: Bundeszentrale für politische Bildung und Volt wollen sich einigen
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und die Partei Volt verhandeln über einen Vergleich im Streit über
den Wahlomaten. Das bestätigte ein Sprecher der Bundeszentrale der
Düsseldorfer "Rheinischen Post" (Freitag). "Sowohl wir als auch die
Partei Volt haben dem Oberverwaltungsgericht in Münster
Vergleichsangebote vorgelegt", sagte ein Sprecher. "Wir wollen
miteinander verhandeln, so dass der Wahlomat schnellstmöglich wieder
online genutzt werden kann." Nachdem die Partei vor dem
Verwaltungsgericht Köln gegen den Wahlomaten wegen Benachteiligung
kleiner Parteien geklagt und gewonnen hatte, legte die BPB gegen die
Eil-Entscheidung Beschwerde ein. Das Oberverwaltungsgericht hatte zu
Donnerstag eine Entscheidung in der Sache angekündigt. Nun warte das
Gericht jedoch ab, ob die Beteiligten sich einigten, so eine
Sprecherin des OVG Münster. Das Kölner Verwaltungsgericht hatte
beanstandet, dass Nutzer nur bis zu acht Parteien für einen Vergleich
der Wahlprogramme auswählen können. Die Richter sahen darin eine
Ungleichbehandlung der kleinen und unbekannteren Parteien. Da Nutzer
eher ihnen bereits bekannte Parteien einbezögen, hätten kleinere
Parteien einen Nachteil. Das verletze die grundgesetzlich garantierte
Chancengleichheit politischer Parteien.
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Datum: 23.05.2019 - 11:26 Uhr
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