Krankenhausversorgung: MDK-Reformgesetz belastet Versicherte

Krankenhausversorgung: MDK-Reformgesetz belastet Versicherte

ID: 1724668
(ots) - Der Entwurf eines MDK-Reform-Gesetzes (MDK -
Medizinischer Dienst der Krankenversicherung) würde die Versicherten
nach Einschätzung der Betriebskrankenkassen (BKK) teuer zu stehen
kommen: Weil vor allem die Prüfung von Krankenhausabrechnungen im
Auftrag der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) stark eingeschränkt
würde, bliebe ein Großteil fehlerhafter Krankenhausrechnungen
ungeprüft. Die Beitragszahler wären durch die Reform finanziell
belastet; rund eine Milliarde Euro droht der GKV verloren zu gehen,
warnt der BKK Landesverband Bayern. Wird der Entwurf Gesetz, würden
GKV-weit die Zusatzbeiträge ohne jeglichen Gegenwert für die
Versicherten steigen.

Der GKV-Spitzenverband wies zuletzt darauf hin, dass 56 Prozent
der geprüften Krankenhausrechnungen bewusst oder unbewusst fehlerhaft
sind. Allein im Jahr 2017 flossen aufgrund der durch die
Krankenkassen veranlassten Prüfungen rund 2,8 Milliarden Euro an die
Versichertengemeinschaften zurück. Sigrid König, Vorständin des BKK
Landesverbandes Bayern: "Kein Mensch käme auf die Idee, im
Flugverkehr die Prüfquote zu reduzieren, weil dort die
Fehlermeldungen zunehmen. Wer Abstürze vermeiden will, geht an die
Ursachen heran."

Die Ursachen der hohen Prüfzahlen sieht König im bestehenden
Abrechnungs- und Kalkulationssystem für Krankenhausleistungen (DRG),
in der unzureichenden Finanzierung der Investitionskosten und in
teilweise überflüssigen Krankenhausbetten. Statt diese Themen
anzugehen, lässt man die Krankenhäuser das notwendige Geld über die
Abrechnungen holen. Da sowohl die fehlerhaften Abrechnungen als auch
die Zahl der Prüfungen zunehmen, steigen die Prüfquoten in den
Krankenhäusern seit Jahren an. Je mehr Prüfungen stattfinden, desto
mehr Rückflüsse erzielen die Krankenkassen. Ein Finanzierungsmodell
von Krankenhäusern über einen Freibrief bei den Abrechnungen lehnt


König ab. Hier würden gerade die verantwortungsvoll arbeitenden
Krankenhäuser bestraft.

Der BKK Landesverband Bayern begrüßt zwar, dass das Gesetz
langjährige Forderungen der GKV aufgreift, wie die Veröffentlichung
der Prüfquote je Krankenhaus oder hohe Sanktionen für Krankenhäuser,
die bewusst falsch abrechnen. Kontraproduktiv ist jedoch das
Vorhaben, eine Prüfquotenobergrenze beziehungsweise
Prüfquotenregelung einzuführen. Zudem würde eine prozentuale,
quartalsbezogene und krankenhausindividuelle Prüfquote vor allem
kleinere Krankenkassen in ihrer Prüftätigkeit unverhältnismäßig
einschränken und bestehende Wettbewerbsverzerrungen der Krankenkassen
untereinander verstärken. Allein die Betriebskrankenkassen in Bayern
würden bis zu 16 Prozent ihrer stationären Fälle für mögliche
Prüfungen verlieren. Um eine hinreichende Prüfquote erfüllen zu
können, müssten die Krankenkassen zumindest Arbeitsgemeinschaften zur
Erfüllung der Prüfquote bilden können. Der BKK Landesverband Bayern
fordert weitergehend, den Krankenkassen eine Mindestzahl an Prüfungen
zu ermöglichen.

Überdies sieht das MDK-Reformgesetz ein Verbot für Krankenkassen
vor, Falschabrechnungen mit laufenden Zahlungsverpflichtungen zu
verrechnen. Rechtlich bedenklich, denn dadurch würde ein im
Bürgerlichen Gesetzbuch verankertes Recht für die Krankenkassen
ausgehebelt. Da das Gesetz bislang auch nicht vorsieht, bis wann das
Krankenhaus etwaige Rückforderungen erstatten muss, wären
fortlaufende Rechtsstreitigkeiten mit höheren Rücklagen und
Verwaltungskosten der Krankenkassen vorprogrammiert. Auch eine
Verbindlichkeit der Prüfentscheidungen des MDK für die Krankenkassen
lehnt der BKK Landesverband als rechtlich problematisch ab. Kein
Krankenhaus würde eine solche Verbindlichkeit akzeptieren.

Der BKK Landesverband Bayern vertritt als Körperschaft des
öffentlichen Rechts die Interessen der Betriebskrankenkassen und
ihrer Versicherten in Bayern. Aktuell zählt der BKK Landesverband
Bayern 16 Betriebskrankenkassen als Mitglieder mit über 3,1 Millionen
Versicherten (Kassensitz). In Bayern selbst leben mehr als 2,4
Millionen Menschen, die bei einer Betriebskrankenkasse (BKK)
versichert sind. Damit verfügen die Betriebskrankenkassen im
Freistaat über einen GKV-Marktanteil von rund 22 Prozent.



Pressekontakt:
Ansprechpartnerin:

Manuela Osterloh
Pressesprecherin
Leiterin Kommunikation und Prävention

Tel.: +49 89 74579-421| Mobil: 0151 1516 2172
E-Mail: osterloh@bkk-lv-bayern.de | www.bkk-bayern.de
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Datum: 28.05.2019 - 14:03 Uhr
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