NOZ: Länder wollen härteren Umgang mit Mehrfachtätern

NOZ: Länder wollen härteren Umgang mit Mehrfachtätern

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(ots) - Länder wollen härteren Umgang mit Mehrfachtätern

Antrag der Justizminister soll Ketten-Bewährungen erschweren

Osnabrück. Wer in seiner Bewährungszeit erneut straffällig wird,
muss künftig mit härteren Bandagen rechnen. Auf der
Justizministerkonferenz in Travemünde bringen die Länder
Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Baden-Württemberg, Sachsen,
Sachsen-Anhalt und Hessen an diesem Donnerstag einen Antrag ein,
wonach Kettenbewährungen künftig vermieden werden sollen. Die
Bundesministerin der Justiz soll um den Entwurf eines Gesetzes
gebeten werden, das eine erneute Bewährungsstrafe nur unter
besonderen Umständen und in Ausnahmefällen zulässt, falls die
zugrunde liegende Tat innerhalb einer Bewährungszeit begangen wurde.
"Meinen Kollegen und mir ist wichtig, dass sogenannten
Bewährungsversagern zeitnah die Konsequenzen ihres Verhaltens
aufgezeigt werden. In diesen Fällen erscheint eine Freiheitsstrafe
erst nach einer beschriebenen Bewährungskette zu spät", sagte
Mecklenburg-Vorpommerns Justizministerin Katy Hoffmeister (CDU) dem
Blatt. Sie rechnet mit einer mehrheitlichen Zustimmung ihrer
Länder-Kollegen. Bundesweiten Untersuchungen aus den Jahren 2010 bis
2013 zufolge war von den 86.615 erfassten und zu einer
Bewährungsstrafe Verurteilten in diesen drei Jahren etwa jeder Vierte
erneut zu Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren verurteilt worden.
Durchaus wahrscheinlich sei, dass darunter die meisten Verurteilten
Straftaten während der Bewährungszeit begangen hatten, so
Hoffmeister. Nach ober- und höchstrichterlicher Rechtsprechung sollte
eine weitere Bewährungsstrafe für eine begangene Tat während der
Bewährungszeit die Ausnahme sein. "Dennoch kommt es in der Praxis
immer wieder auch zu sogenannten Ketten-Bewährungen, wenn ein
Verurteilter nicht nur für die erste Rückfalltat, sondern auch für


folgende Taten jeweils erneut eine Bewährungsstrafe erhält." Es
bestehe kein Zweifel, dass derartige Entscheidungen im Einzelfall
angezeigt sein können. "Sie sollten aber auf Ausnahmefälle begrenzt
bleiben", stellte Mecklenburg-Vorpommerns Justizministerin klar.



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Datum: 06.06.2019 - 01:00 Uhr
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