NOZ: Verbraucherschützer warnen vor geringerer Entschädigung von Bahnkunden bei höherer Gewalt
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Entschädigung von Bahnkunden bei höherer Gewalt
vzbv-Vorstand Müller: "Hintertür für Bahnunternehmen erhöht
Wahrscheinlichkeit juristischer Auseinandersetzungen"
Osnabrück. Pläne der EU, Entschädigungsansprüche von Bahnreisenden
in der Gemeinschaft künftig einzuschränken, stoßen bei
Verbraucherschützern auf strikte Ablehnung. "Statt die Rechte der
Reisenden zu schützen, arbeiten einige der EU-Mitgliedstaaten daran,
die Bahngastrechte zu beschneiden. Das ist fatal", sagte Klaus
Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv), der
"Neuen Osnabrücker Zeitung". Damit verpassten sie "die Chance, den
Alltag der Menschen zu verbessern". Anlass für die Kritik sind die
Beratungen der EU-Verkehrsminister an diesem Donnerstag über die
Einführung einer Klausel über höhere Gewalt zur Entlastung von
Bahnunternehmen.
"Jede Hintertür, durch die Bahnunternehmen Entschädigungen für
Verbraucherinnen und Verbraucher umgehen können, mindert die
Attraktivität des Verkehrsmittels Bahn und erhöht die
Wahrscheinlichkeit juristischer Auseinandersetzungen", betonte
Müller. Er forderte in der "NOZ": Die Bundesregierung muss sich
entschieden dafür einsetzen, dass die Bahngastrechte gestärkt
werden."
Hintergrund der Beratungen zu den Fahrgastrechten im Bahnverkehr
ist ein Vorschlag der EU-Kommission aus dem Jahr 2017. Damals hatte
die Brüsseler Behörde einheitliche Regeln für den Bahnverkehr in der
EU vorgeschlagen.
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Datum: 06.06.2019 - 14:35 Uhr
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