Westfalen-Blatt: Kommentar zum BGH-Urteil zu Werbegeschenken in Apotheken
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Bundesgerichtshof sein, die glauben, Patienten könnten durch ein
bisschen Traubenzucker, die kleine Probe einer Hautsalbe oder ein
Päckchen Papiertaschentücher dazu verführt werden, Arzneimittel, für
die ihre Krankenkasse bezahlt, in einer bestimmten Apotheke zu
kaufen?
Die Richter sollten eigentlich wissen: Was für Patienten wichtig
ist, sind Freundlichkeit und kompetente Beratung. Fehlen sie, hilft
auch kein sogenanntes »Giveaway« oder kleines Werbegeschenk. Nicht
ihr künftiges Fehlen, wohl aber das Verbot ist ärgerlich.
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Westfalen-Blatt
Kerstin Heyde
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Datum: 06.06.2019 - 21:20 Uhr
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