Schön: Antragsformulare für den Kinderzuschlag sind ab sofort online
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Zum 1. Juli 2019 treten Verbesserungen beim Kinderzuschlag in
Kraft. Dazu erklärt die stellvertretende Vorsitzende der
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Nadine Schön:
"Ab dem 1. Juli 2019 gibt es eine bessere finanzielle
Unterstützung für die Menschen, die arbeiten gehen, wenig verdienen
und Kinder aufziehen. Dafür werden wir bis 2021 mehr als eine
Milliarde Euro zusätzlich in die Hand nehmen. Viele Familien, die
gegenwärtig keinen Kinderzuschlag (KiZ) erhalten, haben künftig einen
Anspruch. Es lohnt sich, mit dem KiZ-Lotsen der Familienkassen eine
mögliche Anspruchsberechtigung zu prüfen.
Der Kinderzuschlag wird auf bis zu 185 Euro monatlich erhöht und
so verändert, dass sich Leistung wieder lohnt: Wer sich anstrengt und
mehr verdient, darf künftig eine größere Summe für sich behalten. Für
Kinder von Alleinerziehenden werden Unterhaltszahlungen und
Unterhaltsvorschuss nicht mehr komplett auf den Kinderzuschlag
angerechnet. Auch die Hinzuverdienstmöglichkeiten durch Ferienjobs
werden verbessert.
Außerdem haben wir die Antragsstellung entbürokratisiert und
vereinfacht. Noch müssen die ausgefüllten Formulare per Post, Fax
oder E-Mail geschickt oder persönlich bei der Familienkasse abgegeben
werden. Ziel muss es sein, die Anträge nur noch digital bearbeiten zu
können."
Hintergrund: Die Formulare können ab sofort online abgerufen
werden unter http://ots.de/ErNqs4.
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Datum: 07.06.2019 - 13:22 Uhr
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