Wohnungsnotstand: Berliner Bezirk Steglitz-Zehlendorf enteignet erstmals Mietshaus nach Zweckentfremdungsverbotsgesetz
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stehen oder verfallen lässt, kann zwangsweise enteignet werden. Dies
sehen sowohl das Baugesetzbuch als auch das im April 2018 in Kraft
getretene Berliner Zweckentfremdungsverbotsgesetz vor.
Nach Informationen von rbb24-Recherche macht der Bezirk
Steglitz-Zehlendorf jetzt erstmals von den Möglichkeiten des
Zweckentfremdungsverbotsgesetzes Gebrauch. In Absprache mit der
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung soll das seit langem
unbewohnbare Mehrfamilienhaus Hindenburgdamm/Ecke Gardeschützenweg an
einen Treuhänder übergeben und saniert werden. Die Sanierungskosten
trägt vorerst das Land. Steglitz-Zehlendorf ist der erste Bezirk, der
diesen Schritt geht.
Im Bezirk Mitte gehen die Verantwortlichen einen anderen Weg. Dort
soll das Haus Kameruner/Ecke Lüderitzstraße mit den Möglichkeiten des
Bundesbaugesetzes wieder für den Wohnungsmarkt verfügbar gemacht
werden, wie der rbb auf Nachfrage erfuhr. Das Mietshaus befindet sich
in einem sogenannten Erhaltungsgebiet. Wenn Immobilieneigentümer in
diesen Gebieten ihren Verpflichtungen nicht nachkommen, so können sie
nach den §§ 85 und 176 des Baugesetzbuches enteignet werden. Der
Bezirk Mitte sieht jetzt erstmal die "Voraussetzungen für eine
Enteignung" gegeben, da der Eigentümer die Immobilie trotz Auflagen
nicht saniert und vermietet hat. Der notwendige Antrag soll wird bei
der dafür zuständigen Senatsverwaltung für Stadtentwicklung
eingereicht werden, die letztlich zu entscheiden hat.
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Datum: 11.06.2019 - 06:45 Uhr
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