Lindemann schlägt Hotelgast - ein Akt der Selbstjustiz
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an. Mein Mandant gibt zu obigem Thema das folgende Statement ab:
In den Medien wurde berichtet, dass der Sänger der Rockgruppe
"Rammstein" mich in der Hotelbar des Bayerischen Hofs in München am
07.06.2019 in den frühen Morgenstunden mit dem Ellbogen geschlagen
hat. Ich kann bestätigen, dass Herr Lindemann mir den Ellenbogen in
das Gesicht gestoßen hat. Dies hatte zur Folge, dass ich zu Boden
ging und kurz ohnmächtig wurde. Das Institut für Rechtsmedizin der
Universität Hamburg hat meine Verletzungen: Aufgeschlagene Lippe,
Hämatom am Hinterkopf, Hämatome an Arm und Bein, leichte
Gehirnerschütterung dokumentiert. Das Gutachten wird über meinem
Rechtsanwalt Thomas Ehling aus Hamburg zur polizeilichen
Ermittlungsakte gegeben werden, die beim Polizeipräsidium München
unter dem Az. 8551-002092-19/7 wegen Verdachts der Körperverletzung
geführt wird.
Die Gewalttat des Herrn Lindemann war rechtlich und moralisch
keinesfalls gerechtfertigt. Ich habe weder ihn noch Personen in
seiner Begleitung beleidigt, bepöbelt oder provoziert. Außerdem habe
ich kein Selfie von Herrn Lindemann mit mir verlangt. Herr Lindemann
ist nach mir in die Bar gekommen und ich habe seine Gesellschaft
nicht gesucht.
Ich bin entsetzt darüber, dass in den Medien und sozialen
Netzwerken die Tat des Herrn Lindemann positiv kommentiert wird. Im
Ergebnis stellt sie eine Form der "Selbstjustiz" dar, die auch
unverhältnismäßig wäre, wenn die gegen mich erhobenen Vorwürfe
stimmen würden.
Herr Lindemann und seine Entourage leisteten mir keine Hilfe und
haben unmittelbar nach der Tat die Hotelbar verlassen. Ich bin von
einem Barkeeper und einem Freund aus Argentinien aufgerichtet worden.
Nach meinen Informationen ist die Polizei vom Hotel herbeigerufen
worden. Eine Polizistin hat meine Aussage schriftlich aufgenommen und
mich gefragt, ob ich Strafanzeige stellen will. Dies habe ich getan.
Das in den Medien von mir und Herrn Lindemann verbreitete Foto ist im
Juni 2013 in der Lobby des Hotels Beau Rivage in Interlaken (Schweiz)
aufgenommen worden und hat mit dem aktuellen Vorfall nichts zu tun.
Der Urheber des Fotos wird über einen Rechtsanwalt die Unterlassung
der Verbreitung dieses Fotos verlangen.
Ich habe keine Karten für das Konzert vom Rammstein in München
erworben, wollte es nicht besuchen und habe es nicht besucht. Meine
Übernachtung in München erfolgte auf einer Rückreise nach einem
Aufenthalt in der Schweiz. Im Hotel Bayerischer Hof wollte ich immer
schon mal wohnen und ich danke dem Hotel dafür, dass ich mein Zimmer
am Tattag bis 17:00 Uhr behalten durfte, um mich etwas zu erholen.
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RA Thomas Ehling
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Datum: 14.06.2019 - 12:30 Uhr
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