Sommerzeit ist Eiscremezeit - doch Vorsicht vor Schaumschlägern / Luft im Speiseeis täuscht Verbraucherinnen und Verbraucher
ID: 1729958
zum Eiscremegenuss ein. Doch Obacht - viele industrielle
Eishersteller fügen ihrem Produkt künstlich eine große Menge Luft
hinzu und sparen so an hochwertigen Zutaten.
Verbraucherinnen und Verbrauchern ist diese Praxis oft nicht
bewusst. Die Hinzugabe von Luft macht Speiseeis besonders cremig -
aber vor allem auch günstig in der Herstellung. Wieviel Luft das
Eisprodukt enthält, wirkt sich nämlich auf den Grundpreis aus, der
hierzulande bei Speiseeis in Volumen angegeben wird. Die Konsequenz:
Stark aufgeblasene Eisprodukte wirken im Vergleich zu hochwertigem
Speiseeis mit geringem Lufteinschlag besonders preisgünstig.
Das ist Verbrauchertäuschung, denn: "Für Verbraucherinnen und
Verbraucher ist es kaum nachvollziehbar, wieviel Luft das
Speiseeisprodukt ihrer Wahl tatsächlich enthält", sagt Kathrin
Schreiber, Sprecherin der Allianz für Qualitätsspeiseeis. "Nur eine
Grundpreiskennzeichnung nach Gewicht bietet eine sinnvolle
Orientierungshilfe beim Preis-Leistungsvergleich von Speiseeis. Wir
setzen uns deshalb für eine Änderung der Kennzeichnungspraxis ein."
Diese Ansicht teilen auch Verbraucherschützer und fordern daher
seit langem eine Änderung der Fertigpackungsverordnung, zugunsten
einer transparenten Speiseeis-Grundpreiskennzeichnung nach Gewicht.
Die besagte Fertigpackungsverordnung wird aktuell unter Federführung
des Bundeswirtschaftsministeriums novelliert - damit bietet sich
endlich die Chance, die irreführende Speiseeiskennzeichnung zu
korrigieren. "Es bleibt zu hoffen, dass die Politik hier eine
Regelung im Sinne des Verbraucherschutzes schafft", so Schreiber.
Allianz für Qualitätsspeiseeis
Die Allianz für Qualitätsspeiseeis ist ein Zusammenschluss von
Herstellern von qualitativ hochwertigem Speiseeis. Uns vereint der
Anspruch an höchste Produktqualität und Transparenz gegenüber unseren
Kundinnen und Kunden. Unser Speiseeis stellen wir aus wenigen
ausgesuchten Zutaten und mit sehr geringem Lufteinschlag her. In
Abgrenzung zu den Branchenverbänden setzen wir uns daher für die
Abschaffung der nationalen Ausnahmeregelung zur Kennzeichnung von
Speiseeis nach Volumen ein. Wir teilen die Auffassung von
Verbraucherschützern, dass ein sinnvoller Produktvergleich von
Speiseeis für Verbraucherinnen und Verbraucher nur dann möglich ist,
wenn sich die Grundpreiskennzeichnung auf das Produktgewicht bezieht.
Pressekontakt:
Allianz für Qualitätsspeiseeis
Ansprechpartnerin: Sabrina Göddertz
c/o Interel
Karlplatz 7, 10117 Berlin
Tel.: +49 (0)30 288 829 21
E-Mail: sabrina.goeddertz@interelgroup.com
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Datum: 18.06.2019 - 09:15 Uhr
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