Thomas Filor pro Wärmedämmung in der Immobilie

Thomas Filor pro Wärmedämmung in der Immobilie

ID: 1730340

Wärmedämmung in der Immobilie spart laut Filor viel Energie und sogar Steuern



(firmenpresse) - Magdeburg, 19.06.2019 „Wer sich für eine ordentliche Wärmdämmung in seiner Immobilie entscheidet, kann in vielerlei Hinsicht sparen“, betont Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg. „So kann man nicht nur bei den offensichtlichen Sachen, nämlich Energie- und Heizkosten, sparen, sondern in manchen Fällen kann sich auch der Fiskus an der Investition beteiligen, vorausgesetzt, es wird zwischen Vermietern und Eigennutzern unterschieden“, erklärt Filor außerdem.

Der Vorteil für Vermieter besteht laut Filor darin, dass sie jegliche Investitionskosten für die Wärmedämmung direkt als Werbungskosten in der Steuererklärung geltend machen können. „Die einzige Ausnahme besteht bei einer größeren Investition, die bereits innerhalb von drei Jahren nach der Anschaffung der Immobilie stattfinden soll“, bemerkt Immobilienexperte Filor.

Ein anderer steuerlicher Vorteil besteht darin, dass die Wärmedämmung nicht als Herstellungskosten deklariert werden, sondern alle Kosten dafür als Erhaltungsaufwendungen zählen. „Die Erhaltungsaufwendungen können geltend gemacht werden und das sogar in voller Höhe. Des Weiteren müssen sie wie im vorher genannten Fall auch nicht über die Nutzungsdauer der Immobilie abgeschrieben werden. Dies bedeutet also, dass man bereits im Jahr der Investition Steuern sparen kann“, so Thomas Filor weiter. Eine andere Überlegung sei es laut Filor, den Erhaltungsaufwand auf zwei bis fünf Jahre zu verteilen, je nachdem, was kostensparender ist. „Erhaltungsaufwendungen können aber nur bei Wohngebäuden in dieser Form verteilt werden.“

Doch auch die Eigennutzer kommen nicht zu kurz: Sie können Kosten für Wärmedämmung als Handwerkerleistungen in der Steuererklärung deklarieren und so einen satten Steuerbonus erhalten. Laut Filor sollte man jedoch beachten, dass lediglich die Arbeitsleistung und entsprechende Anfahrtskosten sowie Maschinenstundensätze akzeptiert werden. „Reicht der maximal steuerlich geförderte Betrag von 6000 Euro für die Wärmedämmung nicht aus, muss man prüfen, ob man die Wärmedämmung auch in längeren Abständen realisieren und in Raten bezahlen kann. Schlussendlich sollte jeder individuell für sich schauen, wie er die Steuervorteile bei einer Wärmedämmung am besten nutzten kann“, so Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg abschließend.


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Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Der Immobilienexperte Thomas Filor ist seit rund 20 Jahren in der Immobilienwirtschaft tätig. Schwerpunkt sind denkmalgerechte Sanierungen von Wohnimmobilien. Besonderer Wert wird dabei auf die Erhaltung kulturhistorisch bedeutsamer Immobilien gelegt. Dabei werden bevorzugt Objekte in Magdeburg und Leipzig erworben, die kernsaniert werden müssen.



PresseKontakt / Agentur:

Thomas Filor
Lennéstraße 11
39112 Magdeburg
Telefon: 0391 - 53 64 5-400
E-Mail: presse(at)eh-filor.de
Internet: http://www.thomas-filor-thomasfilor.blogspot.de



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Bereitgestellt von Benutzer: FilorEmissionshaus
Datum: 19.06.2019 - 08:06 Uhr
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Kategorie:

Bau & Immobilien


Meldungsart: Unternehmensinfos
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 19.06.2019

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