NOZ: Bund der Steuerzahler fordert Anpassung von Freibeträgen und Pauschalen an Preissteigerung
ID: 1731156
Freibeträgen und Pauschalen an Preissteigerung
Holznagel: Pendlerpauschale auf 40 Cent anheben - Beträge teils
seit Jahrzehnten unverändert
Osnabrück. Der Bund der Steuerzahler (BdSt) unternimmt einen neuen
Anlauf, den bürokratischen Aufwand und die Belastungen für
Steuerzahler zurückzufahren. In einem Brief an den
Bundestags-Finanzausschuss, der der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (NOZ)
vorliegt, fordert BdSt-Präsident Reiner Holznagel "Pauschalen,
Freigrenzen und Freibeträge regelmäßig anzupassen". Vorrangig wird
etwa die Anhebung der Pendlerpauschale von 30 auf 40 Cent pro
Entfernungskilometer verlangt. Die Politik greife das Thema viel zu
selten auf und aktualisiere nur einzelne Punkte, sagte Holznagel im
Gespräch mit der NOZ. "Wir als Bund der Steuerzahler wollen, dass die
Politik das Thema systematisch anpackt und regelmäßig alle Beträge im
Steuerrecht überprüft." In ihrer neuen Broschüre macht der BdSt
zahlreiche Vorschläge für eine Reform der "veralteten" Frei- und
Grenzbeträge sowie Pauschalen. Diese seien teils über Jahrzehnte
hinweg nicht überprüft worden und müssten "auf Räder gestellt"
werden. "Am besten wäre, wenn die Werte regelmäßig automatisch bei
Preissteigerungen angepasst würden", schreibt der Bund der
Steuerzahler. Eine solche Indexierung gebe es schon in Belgien,
Frankreich, Dänemark, den Niederlanden und der Schweiz. "Dringenden
Handlungsbedarf" sieht der BdSt in 26 Fällen, darunter bei der
Pendlerpauschale, die trotz höherer Sprit- und ÖPNV-Preise seit 15
Jahren nicht angehoben worden sei. Um die Preissteigerungen zu
kompensieren, seien statt der 30 Cent pro Entfernungskilometer
"mindestens 40 Cent" notwendig. Das gleiche gelte für Fahrkosten bei
Dienstreisen. Der Arbeitnehmerpauschbetrag für Werbungskosten von
1000 Euro sei noch "auf dem Niveau von 1990", heißt es. Würde dieser
auf 1500 Euro angehoben, könnten sich 55 Prozent der
Einkommenssteuerzahler das Sammeln von Belegen sparen. Bei der
Kinderbetreuung müsse der maximal abzuziehende Betrag von 4000 auf
5000 Euro erhöht werden, beim Ehrenamt müsse die Grenze von 2.400 auf
3.000 Euro verschoben werden, fordert der BdSt.
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Datum: 22.06.2019 - 01:00 Uhr
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