Baugewerbe: Verstetigung der Bahninvestitionen bringt Planungssicherheit - Verstetigung des Investitionshochlaufs mit einer neuen LuFV III wird begrüßt
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Haushaltsentwurf 2020 beschlossen. Danach soll die Deutsche Bahn mehr
Geld für den Erhalt des Schienennetzes bekommen. Für eine geplante
neue Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung (LuFV III) sollen für
2020 bis 2029 insgesamt 51,4 Milliarden Euro bereitgestellt werden.
"Der hohe Stellenwert im Haushalt und eine Festschreibung auf 10
Jahre führen zur benötigten Planungssicherheit auf Seiten der
Bauwirtschaft", betont Reinhard Quast, Präsident des Zentralverbands
Deutsches Baugewerbe. Derzeit verhandeln die Bundesregierung und der
Staatskonzern über eine neue Investitionsvereinbarung. Anlässlich der
gestrigen Annahme des Koalitionsantrags "Der Schiene höchste
Priorität einräumen" von Union und SPD im Deutschen Bundestags
erklärt Quast weiter:
"Den Antrag der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD zur
Stärkung des Verkehrsträgers Schiene im Bundestag begrüßen wir
ausdrücklich! Er ist Grundlage zur Umsetzung der im Koalitionsvertrag
vereinbarten Verdopplung der Kundenzahlen bei der Bahn bis 2030 sowie
der Verlagerung von mehr Güterverkehr auf die umweltfreundliche
Schiene. Eine gute Infrastruktur und die Erweiterung der Kapazitäten
im Schienennetz sind wichtigste Voraussetzung dafür, dass die
Zielsetzungen für einen gemeinsamen Masterplan Schienenverkehr mit
dem Ergebnis eines Schienenpakts tatsächlich umgesetzt werden können.
Für den vom Verkehrsminister Andreas Scheuer ausgerufenen
Deutschland-Takt sind pünktlichere und zuverlässigere Züge wesentlich
und nur in einem nachhaltigen und langfristigen Investitionsumfeld
erreichbar.
Mit dem Beschluss des Bundeskabinetts, der Bahn entsprechende
Investitionsmittel zur Verfügung zu stellen, folgt die
Bundesregierung der Intention des Koalitionsantrags. Dieser
Investitionshochlauf muss verstetigt werden. Denn nur eine
Verlängerung der LuFV-Laufzeit und die Fortsetzung des
Investitionshochlaufs bieten die notwendigen Rahmenbedingungen für
die Bauwirtschaft, indem sie Anreize für langfristig angelegtes
Wachstum und den Aufbau von Beschäftigung bei unseren Bauunternehmen
schaffen. Die von der Bauwirtschaft geforderten
Kapazitätssteigerungen sind nur mit erhöhten, langfristigen und
verbindlichen Finanzmitteln umsetzbar."
Pressekontakt:
Dr. Ilona K. Klein
Leiterin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Zentralverband Deutsches Baugewerbe
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Datum: 28.06.2019 - 09:39 Uhr
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