"Saubere Luft" in Stuttgart: Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg bestätigt letztinstanzlich die Verpflichtung des Landes, Fahrverbote für Euro 5 Diesel umzusetzen
ID: 1733188
Deutschen Umwelthilfe erwirkten Zwangsvollstreckungsbeschluss
'vollumfänglich' zurück - Fahrverbote für Euro 5 Diesel-Fahrzeuge
müssen noch in 2019 in Stuttgart flächendeckend umgesetzt sein -
DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch fordert grün-schwarze
Landesregierung auf zur Rechtsstaatlichkeit zurückzukehren -
Autokonzerne müssen nun den Stuttgarter Bürgern und Einpendlern
entweder kurzfristig eine funktionierende Abgasreinigung einbauen
oder den vollen Kaufpreis für die Betrugs-Diesel erstatten
Im Klageverfahren der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen das Land
Baden-Württemberg für die "Saubere Luft" in Stuttgart hat der
Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim die Beschwerde des Landes
gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 26. April
2019 heute vollumfänglich zurückgewiesen. Der Beschluss des VG
Stuttgart ist damit rechtskräftig und muss umgesetzt werden. Somit
müssen Fahrverbote für Diesel-Pkw einschließlich Abgasnorm Euro 5 zum
1. Juli in den Luftreinhalteplan aufgenommen werden. Die DUH kündigt
weitere Rechtsmittel an, wenn dies nicht fristgerecht geschieht.
Dazu Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH:
"Ministerpräsident Kretschmann hat versprochen, anders als im
Freistaat Bayern im Ländle rechtskräftige Urteile zu beachten und
umzusetzen. Der heute für die 'Saubere Luft' in Stuttgart wichtige
Beschluss ist endgültig. Wir fordern insbesondere die
Regierungspartei CDU dazu auf, sich nun zu erklären, ob sie zur
Rechtsstaatlichkeit zurückkehrt und ihren Widerstand gegen
rechtskräftige Urteile aufgibt, so dass idealerweise zum 1.
September, spätestens aber bis Ende 2019 die Euro 5
Diesel-Fahrverbote in Kraft treten, oder ob sie trotz dieser nicht
anfechtbaren Entscheidung als 'politischer Arm' der Dieselkonzerne
den Menschen weiterhin ihr Recht auf saubere Luft verweigern will."
Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Februar 2018,
welches eine schnellstmögliche Einhaltung des NO2-Grenzwerts von 40
µg/m3 fordert, ist - so das Gericht - zu erfüllen. Da die Begründung
des Gerichtsbeschlusses noch nicht vorliegt, ist davon auszugehen,
dass die Argumentation des Landes, dass streckenbezogene Euro
5-Verkehrsbeschränkungen oder der Aufbau von Luftfiltersäulen genügen
könnten, durch das Gericht nicht geteilt wird.
Rechtsanwalt Remo Klinger, Verfahrensbevollmächtigter der DUH,
dazu: "Mit diesem Beschluss herrscht endgültig rechtliche Klarheit.
Das Land hat alle Karten gespielt. Jede weitere Verzögerung des
Landes wäre eine Kampfansage an den Rechtsstaat und die Verfassung."
Da das Bundesverwaltungsgericht die Euro-5-Fahrverbote ab dem 1.
September 2019 als zulässig und bei Belastungen wie in Stuttgart als
unverzichtbar angesehen hat, müssen die Fahrverbote für die
Fahrzeugklasse Euro 5 aus Sicht der DUH spätestens zum 1. September
2019 in Kraft treten.
Von den Autokonzernen fordert Resch nun eine schnelle Hilfe für
die von den kommenden Fahrverboten betroffenen Dieselfahrer. Diese
haben einen Anspruch auf Reparatur der nicht funktionierenden,
betrügerischen Abgasreinigung auf Kosten der Hersteller. Wenn diese
verweigert wird, müsse eben der Hersteller wegen des erwiesenen
vorsätzlichen Betrugs den vollen Kaufpreis erstatten. Die DUH steht
mit den großen Herstellern zur Frage der Umsetzung der Nachrüstung
erstmals in einem ernsthaften Dialog. Da die bisherigen Zusagen nicht
ausreichen, unterstützt die DUH Klageanwälte mit Abgasmessungen des
EKI-Abgasmessinstituts der DUH und internen Unterlagen, aus denen
sich der vorsätzliche Betrug der Autofirmen belegen lässt. Am
Dienstag den 2.7.2019 findet hierzu eine weitere Pressekonferenz der
DUH in Berlin statt.
Links:
Beschluss des VG Stuttgart: http://l.duh.de/p190628d
Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
0171 3649170, resch@duh.de
Prof. Dr. Remo Klinger, Geulen & Klinger Rechtsanwälte
0171 2435458, klinger@geulen.com
DUH-Pressestelle:
Ann-Kathrin Marggraf, Marlen Bachmann
030 2400867-20, presse@duh.de
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Datum: 28.06.2019 - 15:57 Uhr
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