Kfz-Gewerbe: DUH mahnt vor allem geringfügige Verstöße ab
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(ZDK) bedauert, dass der Bundesgerichtshof (BGH) in seinem heutigen
Urteil die massenweise rechtliche Verfolgung von Bagatellverstößen
durch die Deutsche Umwelthilfe (DUH) nicht als missbräuchlich
erachtet hat. Eine genaue Analyse sei erst nach Vorliegen der
Urteilsgründe möglich, so ein ZDK-Sprecher.
Allerdings wende sich der ZDK entschieden gegen die Aussagen von
DUH-Geschäftsführer Resch, die DUH kontrolliere mangels Tätigwerden
der Behörden vor allem die Automobilindustrie und verfolge nur
gravierende Verstöße. Beides sei falsch. Zum einen seien Angriffsziel
der DUH weit überwiegend kleine und mittelständische Autohäuser. Zum
anderen würden typischerweise banale Verstöße abgemahnt, vor allem
gegen die Pkw-Energieverbrauchs-Kennzeichnungsverordnung. Dabei gehe
es beispielsweise um die Schriftgröße der notwendigen Hinweise oder
deren Platzierung in einer Anzeige und zunehmend auch um optisch
fehlerhaft platzierte Hinweise auf Verbrauch und CO2-Emissionen beim
Teilen von Texten in sozialen Netzwerken. Hierdurch verschaffe sich
die DUH Millioneneinnahmen, während seriöse Wettbewerbs- und
Verbraucherschutzvereinigungen von der Verfolgung solcher Lappalien
die Finger ließen. Der ZDK werde nicht nachlassen in seinen
Anstrengungen, hiergegen vorzugehen.
Pressekontakt:
Ulrich Köster, ZDK-Pressesprecher
Tel.: 0228/ 91 27 270
E-Mail: koester@kfzgewerbe.de
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Datum: 04.07.2019 - 16:22 Uhr
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