Novelle des Batteriegesetzes: Deutsche Umwelthilfe fordert ehrgeizigere und verbindliche Sammel- und

Novelle des Batteriegesetzes: Deutsche Umwelthilfe fordert ehrgeizigere und verbindliche Sammel- und Recyclingziele für ausgediente Batterien

ID: 1737704
(ots) - Gesetzliche Sammelquote für Gerätebatterien sollte
nach Ansicht der Deutschen Umwelthilfe auf 65 Prozent ab 2020 und 85
Prozent ab 2022 angehoben werden - Mehr als die Hälfte der
ausgedienten Batterien wird in Deutschland illegal entsorgt -
Ordnungsgemäße Sammlung von Gerätebatterien beträgt lediglich 47,7
Prozent, selbst Polen erreicht 66 Prozent - Immer mehr Brände durch
falsch entsorgte Lithium-Ionen-Akkus - Erhöhung der Sammelziele und
ein Pfandsystem für Gerätebatterien sind unumgänglich, um der
illegalen Entsorgung und Brandgefahr zu begegnen - Umstieg von nur
einmal nutzbaren Batterien auf aufladbare Akkus notwendig - Höhere
Recyclingziele sowie separate Recyclingquote für Lithium erforderlich

Die vom Bundesumweltministerium vorgeschlagenen Änderungen am
Batteriegesetz (BattG) sind nach Einschätzung der Deutschen
Umwelthilfe (DUH) nicht geeignet, die überwiegend illegale Entsorgung
und die zunehmende Brandproblematik bei Gerätebatterien zu lösen. Der
Umwelt- und Verbraucherschutzverband bemängelt insbesondere die
Beibehaltung der viel zu niedrigen gesetzlichen Sammelquote von nur
45 Prozent und den völlig unzureichenden Ansatz für ein besseres
Ökodesign.

"Mehr als jede zweite Altbatterie - ob lose oder fest verbaut - in
Smartphones, Spielzeug und anderen Elektrogeräten wird illegal, zum
Beispiel über den Restmüll, entsorgt. Damit steht Deutschland
schlechter da als jedes unserer Nachbarländer. Da viele dieser
Batterien Schadstoffe und Schwermetalle enthalten, führt dies zu
ernsthaften Gefahren für unsere Gesundheit und die Umwelt. Die sich
in letzter Zeit häufenden Brandfälle durch Lithium-Ionen-Batterien
zeigen, dass deren korrekte Sammlung dringend verbessert werden muss.
Durch die geplante Beibehaltung der peinlich niedrigen Sammelquote
von nur 45 Prozent verpasst Deutschland einmal mehr die


Vorreiterrolle beim Aufbau einer wirklichen Kreislaufführung der
Materialien aus batterieelektrischen Systemen", kritisiert der
Bundesgeschäftsführer der DUH, Jürgen Resch.

Zwar erreichte Deutschland 2017 die vorgegebene Sammelquote mit
45,1 Prozent knapp, liegt damit aber sowohl unter dem EU-Durchschnitt
als auch deutlich unter den erreichten Sammelquoten aller deutschen
Nachbarländer. So erreichte Belgien bereits in 2017 eine Sammelquote
von 60,6 Prozent und Polen eine Quote von 66 Prozent. Nach
Einschätzung der DUH ist eine Anhebung der gesetzlichen Sammelquote
für Gerätebatterien auf 65 Prozent ab 2020 und 85 Prozent ab 2022
dringend geboten.

Zur Erhöhung der Sammelwerte sollten am Verkaufsregal oder auf der
jeweiligen Produktwebseite Entsorgungshinweise angegeben werden
müssen. Hersteller sollten verpflichtet werden, wirksame
Aufklärungskampagnen zu finanzieren. Damit Batterien nicht länger
illegal entsorgt werden, führt aus Sicht der DUH jedoch kein Weg an
einem Pfandsystem für Gerätebatterien vorbei. Hier steht die
Bundesregierung in der Pflicht, einen Umsetzungsplan vorzulegen.

"Wir brauchen Mindestanforderungen an das Ökodesign von Batterien.
Etwa, dass die Batterien einfach austauschbar sind, damit sie im
Schadensfall ersetzt oder vor der Entsorgung entnommen werden können.
Darüber hinaus sollte die Umweltfreundlichkeit von Gerätebatterien
durch ein Anreizsystem verbessert werden, das beispielsweise
wiederaufladbare Batterien und solche mit einem hohen Anteil an
Recyclingmaterialien belohnt. Wiederaufladbare Akkus müssen gegenüber
nur einmal nutzbaren Batterien günstiger werden", fordert Philipp
Sommer, Stellvertretender Leiter des Bereichs Kreislaufwirtschaft bei
der DUH.

Das im aktuellen Änderungsentwurf des BattG vorgesehene
Anreizmodell zur Stärkung der ökologischen Gestaltung der Batterien
wird laut DUH kaum wirksam sein, da die Anbieter von
Rücknahmesystemen über die Ausgestaltung der Anreize entscheiden
dürfen. Da diese Anbieter im Wettbewerb zueinanderstehen, würden
Hersteller umweltschädlicher Batterien bei höheren Beteiligungskosten
an einem Rücknahmesystem schlicht zu einem System mit günstigeren
Konditionen wechseln. Es ist also ein Wettbewerb um den niedrigsten
Anreiz zu Lasten der Umwelt und des Ökodesigns zu erwarten.
Stattdessen sollte das BattG ein Anreizmodell enthalten, das ein
einheitliches Bonus-Malus-System zur Förderung besonders
umweltfreundlicher Batterien festlegt.

"Immer mehr Batterien werden für mobile Elektrogeräte eingesetzt.
Bereits in den letzten zwei Jahren stieg der Anteil an in Verkehr
gebrachten Gerätebatterien um 15 Prozent. Besonders problematisch
ist, dass die Menge vergleichsweise umweltfreundlicher
wiederaufladbarer Akkus im letzten Jahr zurückgegangen ist, während
die Menge nur einmal verwendbarer Batterien gestiegen ist", erklärt
Sommer.

2018 wurden in Deutschland 52.159 Tonnen Gerätebatterien in
Verkehr gebracht, davon handelte es sich mit 37.124 Tonnen zum
größten Teil um nicht wiederaufladbare Batterien. "Wer die Wahl hat,
sollte ein Elektrogerät ganz ohne Batterie oder Akku, sondern mit
Netzbetrieb wählen. Für mobile Geräte sollten Verbraucher
wiederaufladbare Akkus den einmal nutzbaren Batterien ganz klar
vorziehen", sagt Sommer.

Nach den Plänen des Bundesumweltministeriums soll für
Lithium-Ionen-Batterien weiterhin das bereits seit 2011 gültige, zu
niedrige Recyclingziel von 50 Prozent gelten. "Anbetracht der
massiven Umweltauswirkungen bei der Gewinnung von Metallen wie
Lithium, Kobalt und Aluminium für die Batterieproduktion muss das
Recycling von Lithium-Ionen-Batterien deutlich verstärkt werden. Die
allgemeinen Recyclingquoten sollten deutlich erhöht und für das
Recycling von Lithium ein separates ambitioniertes Ziel festgelegt
werden", fordert Resch.

Links: Hintergrundinformationen zum Kauf, zur Rückgabe und zum
Öko-Design von Elektrogeräten:
https://www.duh.de/themen/recycling/elektrogeraete/



Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
0171 3649170, resch@duh.de

Philipp Sommer, Stellvertretender Leiter Kreislaufwirtschaft
030 2400867-462, sommer@duh.de

DUH-Pressestelle:
Ann-Kathrin Marggraf, Marlen Bachmann
030 2400867-20, presse@duh.de
www.duh.de, www.twitter.com/umwelthilfe,
www.facebook.com/umwelthilfe, www.instagram.com/umwelthilfe

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Datum: 16.07.2019 - 10:09 Uhr
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Umwelttechnologien



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