Strafbewehrte Unterlassungserklärungen zu fehlerhafter Berichterstattung über Unternehmer Christian Krawinkel zur Auktion "Trophäen Boris Becker" erfolgreich erwirkt
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im Zusammenhang der Auktion "Trophäen Boris Becker" insbesondere zur
Person Christian Krawinkel und seines Unternehmens, wurden gegen
tz.de, merkur.de und ovb-heimatzeitungen.de erfolgreich strafbewehrte
Unterlassungserklärungen erwirkt.
Gegen weitere unwahre Veröffentlichungen wie in Bunte wird
ebenfalls mit Schadenersatzklagen vorgegangen, ebenso werden gegen
weitere Medien im Falle zukünftiger, gleichlautend unwahrer Artikel
ebenfalls Maßnahmen ergriffen werden.
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Datum: 24.07.2019 - 16:38 Uhr
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Medien und Unterhaltung
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