Rheinische Post: Kommentar /
Wählen für Fortgeschrittene
= Von Henning Rasche
ID: 1739999
Völkische Umtriebe, rassistische Auswüchse und reaktionäre Pläne
fordern nicht nur Widerspruch, sondern auch erhöhte Wachsamkeit. Von
der eurokritischen Professorenpartei hat sich die AfD in wenigen
Jahren zu einer natürlichen Heimat für Rechtsradikale gewandelt.
Trotzdem gelten für die AfD die gleichen Rechte und Pflichten wie
für alle anderen Parteien. Im politischen Kampf gegen die AfD darf
das Gesetz kein Instrument sein. Wenn vor der Landtagswahl in Sachsen
die Rechtmäßigkeit der AfD-Landesliste angezweifelt wird, kann eines
jedenfalls kein Argument sein: die politische Gesinnung der Partei.
Die Liste darf nicht gekürzt werden, weil die AfD unliebsam
erscheint. Und umgekehrt gilt: Die Liste darf nicht aus
vorauseilendem Gehorsam bestehen bleiben. Nur weil die Partei nicht
die Gelegenheit bekommen soll, sich als Opfer zu stilisieren, darf
man ihr keine Fehler durchgehen lassen. Beides wäre unsouverän und
falsch.
Wie sollte man nun mit dem Fall Sachsen umgehen? Klar ist: Mit
seiner Verfassungsbeschwerde hat sich der Landesverband blamiert.
Erneut zeigte sich, dass die AfD es mit Formalitäten nicht allzu
genau nimmt. Sie schustert eine amateurhafte Beschwerde zusammen und
gibt sich enttäuscht, dass die Richter sich nicht auf dieses Niveau
herablassen. Aber nur weil die AfD immer wieder mit Formfehlern
auffällt, begeht sie nicht automatisch welche. Die radikale Kürzung
der Landesliste in Sachsen ist ein massiver Eingriff in die
Demokratie. Die Mehrheiten im Landtag könnten sich verschieben, weil
die AfD die Wahl der Landesliste unterbrochen hat. Ist das
angemessen? Vielleicht. Entscheiden sollte dies das zuständige
Gericht - vor der Wahl. Der Verfassungsgerichtshof in Leipzig hat am
Donnerstag Gelegenheit dazu.
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Datum: 24.07.2019 - 21:10 Uhr
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