Westfalen-Blatt: ein Kommentar zum Zigarettenverkauf
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Niederlage für alle, die auf die gesundheitlichen Gefahren des
Rauchens hinweisen wollen. Supermärkte müssen die gruseligen Fotos
von Krebsgeschwüren, schwarzen Lungen und faulen Zähnen auch künftig
nicht an den Verkaufsautomaten an der Kasse für alle Kunden sichtbar
präsentieren. So urteilte jetzt das Oberlandesgericht München. Der
Richter argumentiert, der Automat sei ja keine Verpackung, sondern
eine »Verkaufsmodalität.« Ganz schön schräg! Die EU-Tabakrichtlinie,
die die Ekelbilder auf den Schachteln vorschreibt, wird -
zugegebenermaßen geschickt - umgangen. Das politisch gewünschte Ziel,
(angehende) Raucher bestenfalls abzuschrecken oder zumindest zum
Nachdenken zu bringen, dürfte so nicht erreicht werden. Was aber
nutzen Ekelbilder, wenn ich sie bei der eigentlichen Kaufentscheidung
gar nicht sehe? Nichts. Die EU-Initiative läuft ins Leere. Und man
fragt sich, was der Gesundheitsschutz eigentlich wirklich zählt? Die
Initiative Pro Rauchfrei will notfalls bis zum Europäischen
Gerichtshof gehen. Das letzte Wort ist also noch nicht gesprochen.
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Scholz Stephan
Telefon: 0521 585-261
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Datum: 25.07.2019 - 21:15 Uhr
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