Rheinische Post: Sozialflügel der Union fordert obligatorische Betriebsrente

Rheinische Post: Sozialflügel der Union fordert obligatorische Betriebsrente

ID: 1740390
(ots) - Der CDU-Sozialflügel pocht darauf, die
Betriebsrente für alle Arbeitnehmer und Arbeitgeber obligatorisch zu
machen. "Es sollte eine Pflicht zur Betriebsrente geben", sagte der
Chef der Christlich-Demokratischen Arbeitnehmerschaft (CDA),
Karl-Josef Laumann, der Düsseldorfer "Rheinischen Post" (Freitag).
"Mit dem Modell der Riester-Rente sind wir in eine Sackgasse geraten.
Ich bin der Meinung, dass wir bei der privaten Vorsorge ein
Obligatorium brauchen", sagte der nordrhein-westfälische
Sozialminister. "In Unternehmen, in denen es keine Tarifverträge
gibt, gibt es auch so gut wie keine Betriebsrenten. Das kann nicht so
bleiben", forderte Laumann. Ausgerechnet diejenigen seien am
schlechtesten abgesichert, die es am nötigsten hätten. "Leute, die
über 5000 Euro monatlich verdienen, haben zu 75 Prozent
Betriebsrenten, die unter 2000 Euro verdienen, nur zu 15 Prozent. Da
weiß man, wo das Problem liegt", sagte Laumann. "Auch Menschen mit
kleinen Löhnen brauchen eine Betriebsrente. Die Betriebsrente hat im
Vergleich zur Riester-Rente den großen Vorteil, dass die
Verwaltungskosten in der Gruppenversicherung geringer ausfallen und
damit die Rendite besser ist", erklärte der CDU-Politiker. Auch die
Rentenpolitiker der Bundestagsfraktion von CDU/CSU arbeiten an einem
Konzept, Betriebsrenten für einen Teil der Arbeitnehmer gesetzlich
vorzuschreiben. "Bei uns gibt es Überlegungen, die betriebliche
Altersversorgung für Geringverdiener verpflichtend zu machen, damit
diese den Einstieg in die Altersvorsorge überhaupt wagen", sagte
Peter Weiß, Chef der Arbeitnehmergruppe in der Unionsfraktion, der
"Rheinischen Post". So könnten Arbeitgeber für solche Mitarbeiter,
die monatlich bis zu 2200 Euro verdienen, künftig gesetzlich
verpflichtet werden, bis zu 480 Euro pro Monat als Zuschuss zu deren
Betriebsrente zu zahlen. Bisher ist dies nur eine Kann-Regelung im


Betriebsrentenstärkungsgesetz. Statt wie bisher 30 Prozent soll der
Arbeitgeber künftig im Gegenzug bis zu 75 Prozent des Zuschusses mit
der Lohnsteuer verrechnen können, so der Plan.

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Datum: 26.07.2019 - 00:00 Uhr
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