Fast jedes dritte Arzneimittel allein wegen Darreichungsform beratungsintensiv

Fast jedes dritte Arzneimittel allein wegen Darreichungsform beratungsintensiv

ID: 1741523
(ots) - Fast jedes dritte Arzneimittel, das Apotheken
abgeben, ist allein wegen seiner Darreichungsform beratungsintensiv -
unabhängig vom Wirkstoff. Im Jahr 2018 gaben Apotheken etwa 190
Millionen Packungen dieser Arzneimittel zu Lasten der Gesetzlichen
Krankenversicherung (GKV) ab. Das sind 29 Prozent aller
GKV-Fertigarzneimittel. "Apotheker beraten als Arzneimittelexperten
nicht nur zu Wirkstoffen, sondern können ihren Patienten auch
demonstrieren, wie sie komplexe Arzneiformen, zum Beispiel
Augentropfen oder Pulverinhalatoren, richtig anwenden", sagt Dr.
Andreas Kiefer, Vorstandsvorsitzender des Deutschen
Arzneiprüfungsinstituts e.V. (DAPI) und Präsident der
Bundesapothekerkammer. Das DAPI wertete Rezeptdaten von
GKV-Versicherten aus, erfasste aber nicht die Abgabe von Medikamenten
ohne Rezept und an Privatversicherte.

Den größten Anteil der beratungsintensiven Darreichungsformen
entfiel auf feste Arzneimittel wie z.B. Retardtabletten, die nicht
ohne Rücksprache mit dem Arzt oder Apotheker geteilt werden sollen
(88 Millionen Packungen). Auf Platz zwei und drei folgten Medikamente
zur Inhalation (23 Millionen Packungen) und Injektion (22 Millionen
Packungen). Weitere beratungsintensive Darreichungsformen waren
Arzneimittel zur Anwendung am Auge, in der Nase oder im After.
Apotheker erklären ihren Patienten auch die korrekte Anwendung von
festen Darreichungsformen, die nicht einfach geschluckt werden
dürfen. Ein Beispiel für diese Arzneiformen sind Sublingualtabletten,
die langsam unter der Zunge zergehen sollen. Werden Arzneimittel
falsch angewendet, bemerken Patienten dies selbst meist nicht.
Fehlanwendungen können aber die Wirksamkeit eines Präparats verändern
oder zu unerwünschten Wirkungen führen. Kiefer: "Jeder Patient kann
sich in der Apotheke die richtige Anwendung seiner Medikamente zeigen


und erklären lassen. Bei einem Präparatewechsel, etwa wegen eines
neuen Rabattvertrags, kann sich auch die Anwendung ändern."

Weitere Informationen unter www.abda.de



Pressekontakt:
Dr. Reiner Kern, Pressesprecher, 030 40004-132, presse@abda.de
Dr. Ursula Sellerberg, Stellv. Pressesprecherin, 030 40004-134,
u.sellerberg@abda.de

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Datum: 31.07.2019 - 10:25 Uhr
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