Schummer: Angehörigen-Entlastungsgesetz bringt wichtige Fortschritte
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und Menschen mit Behinderungen besser gefördert
Die Bundesregierung hat den Entwurf für das
Angehörigen-Entlastungsgesetz beschlossen. Hierzu erklärt der
Vorsitzende der Arbeitnehmergruppe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion,
Uwe Schummer:
"Mit dem geplanten Angehörigen-Entlastungsgesetz erreichen wir,
dass Angehörige von Pflegebedürftigen künftig erst ab einem
Brutto-Jahreseinkommen von 100.000 Euro in die Unterhaltspflicht
genommen werden. Das ist eine wichtige Entlastung für die Betroffenen
und nimmt den Menschen in Pflegeheimen auch die Sorge, eine
finanzielle Belastung für ihre nahen Angehörigen zu sein.
Auch für Menschen mit Behinderungen enthält der Gesetzesentwurf
wichtige Neuerungen. Das Angebot einer unabhängigen Teilhabeberatung
wird über 2022 hinaus verlängert. Zudem soll ein Budget für
Ausbildung eingeführt werden. Mit diesem Budget können gerade junge
Menschen mit Behinderung auf dem inklusiven Arbeitsmarkt intensiver
als bisher begleitet werden. Das hilft den Betroffenen bei der
eigenständigen Lebensplanung und ist auch ein Gewinn für Betriebe,
die Auszubildende suchen. Mit dem Budget steigen die Chancen von
jungen Menschen mit Behinderungen, durch eine betriebliche Ausbildung
einen anerkannten Berufsabschluss auf dem regulären Arbeitsmarkt zu
erlangen."
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Datum: 16.08.2019 - 13:31 Uhr
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