50 % Vergleich mit Axa Reiseversicherung wegen krankheitsbedingter Reiseunfähigkeit

50 % Vergleich mit Axa Reiseversicherung wegen krankheitsbedingter Reiseunfähigkeit

ID: 1745539

Die Reiseversicherung der Axa, die AXA Assistance Deutschland GmbH, hat nach Einschaltung von L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft im Rahmen eines außergerichtlich geschlossenen Vergleichs 50 % der Forderung an einen Versicherten gezahlt, der seine Reise krankheitsbedingt nicht antreten konnte.




(firmenpresse) - Unser Mandant hatte eine Reiseversicherung bei der Axa-Tochter, AXA Assistance Deutschland GmbH, abgeschlossen. Mitte 2017 buchte er für sich, seine Frau und seine Kinder eine Kreuzfahrt nach Mittelamerika. Kurz vor Reiseantritt erkrankten allerdings sowohl unser Mandant als auch seine Frau unabhängig voneinander. Aufgrund der sich hieraus ergebenden Reisunfähigkeit stornierte unser Mandant die Kreuzfahrt und beantragte daraufhin Leistungen bei seiner Reisekrankenversicherung, der AXA Assistance für die Übernahme der Stornokosten. Die Versicherung lehnte in der Folge aber die Leistung ab.

Der Versicherungsnehmer wandte sich daraufhin hilfesuchend an die auf Versicherungsrecht spezialisierte Kanzlei L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft. Der Fachanwalt für Versicherungsrecht, Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., kam nach einer intensiven Prüfung des Falls zu dem Ergebnis, dass die Leistungsverweigerung rechtsfehlerhaft war. Denn die Axa begründete die Ablehnung mit der Schwangerschaft der Ehefrau unseres Mandanten, die aber zum Zeitpunkt der Antragstellung überhaupt nicht mehr bestand. Auf das außergerichtliche Aufforderungsschreiben von L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft reagierte die Axa Assistance mit einem Vergleichsangebot in Höhe von 25 %. Nachdem von Rechtsanwalt Luber noch einmal die Begründetheit der Forderung dargelegt worden war, erhöhte die Versicherung das Angebot schließlich auf 50 %. „Dieses nahm unser Mandant aus mehreren Gründen gerne an,“ so Rechtsanwalt Luber. „Zum einen wollte er ein Klageverfahren vermeiden, zum anderen hatte er noch weitere Reiseversicherungen, an denen er sich schadlos halten konnte. Und aus unserer Sicht war die Vorgehensweise unseres Mandanten vor unserer Einschaltung nicht optimal, sodass durchaus ein Prozessverlustrisiko bestand.“

Somit zeigt sich erneut, dass Verfahren im Versicherungsrecht zeitnah erfolgreich abgeschlossen und den Mandanten somit langwierige Prozesse erspart werden können. „Im Nachgang konnte unser Mandant im Übrigen auch den verbleibenden Schaden geltend machen. Zwar war hierzu erneut unsere Hilfe erforderlich, aber im Ergebnis war auch dieses Verfahren erfolgreich, sodass unser Mandant seinen Schaden vollständig ersetzt bekam“, freut sich die Rechtsanwältin und Fachanwältin für Versicherungsrecht, Aylin Pratsch, ebenfalls Partner der Kanzlei L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft.


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L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft ist eine inhabergeführte und ausschließlich auf den Gebieten des Versicherungsrechts und des Kapitalmarktrechts tätige Fachkanzlei.

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Unser Credo liegt in der vertrauensvollen Zusammenarbeit mit unseren Mandanten. Dabei können sie sich auf unsere Expertise und langjährige Berufserfahrung verlassen. Dem Begriff der Dienstleistung messen wir große Bedeutung zu. Wir können auf ein breites Netzwerk von Sachverständigen zugreifen und bieten unseren Mandanten somit die sachverständige Untermauerung ihrer Anspruchsbegründung.

Im Zentrum der Mandatsbearbeitung steht stets die persönliche Beziehung zwischen unseren Mandanten und uns. Wir sind jederzeit für unsere Mandanten persönlich erreichbar und stehen ihnen als direkter Ansprechpartner für Fragen zur Verfügung. Somit müssen unsere Mandanten keine Angst zu haben, alleine gelassen zu werden, sondern können auf unsere professionelle Arbeit vertrauen. Wir sind es seit vielen Jahren gewohnt, gegen Großbanken und Versicherungsgesellschaften anzutreten. Die vielen Prozessgewinne unserer Rechtsanwälte zeigen: Unser Erfolg gibt uns Recht!



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Datum: 16.08.2019 - 16:42 Uhr
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