Freie Fahrradschutzstreifen durch Verkehrszeichen "Ladezone"

Freie Fahrradschutzstreifen durch Verkehrszeichen "Ladezone"

ID: 1745843

Fahrradfreundliche StVO-Novelle



(PresseBox) - Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur hat für heute angekündigt, eine fahrradfreundliche Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) in die Ressortabstimmung zu geben. Sie soll das Halten in der zweiten Reihe sowie auf Fahrradschutzstreifen beenden und dadurch die Verkehrssicherheit erhöhen. Der Bundesverband Paket und Expresslogistik (BIEK) unterstützt diese Zielsetzung. Verbote allein helfen dabei aber nicht, vielmehr sind zusätzliche Haltemöglichkeiten erforderlich. Der Verband schlägt die Einführung von klar geregelten Ladezonen in der StVO vor, damit gewerbliche Be- und Entladevorgänge weder Rad- noch Autoverkehr stören.

Der BIEK setzt sich für die Ergänzung der StVO um ein Verkehrszeichen ?Ladezone? ein. Es soll ein absolutes Haltverbot analog zum Taxistand enthalten. Ausnahmen sollen lediglich für berechtigte Nutzungen, d. h. gewerbliche Be- und Entladevorgänge, gelten. Nur Ladezonen ermöglichen es bei großer Verkehrsdichte, dass gewerbliche Be- und Entladevorgänge außerhalb des fließenden Verkehrs stattfinden und damit die Sicherheit von Radfahrenden wirklich verbessern. ?Kein Zusteller oder Lieferant will in zweiter Reihe stehen. Jedoch bleibt ihnen oft nichts anderes übrig, wenn sie die Verbraucherwünsche bedienen wollen, aber keine Haltemöglichkeiten am Straßenrand haben?, sagt Marten Bosselmann, Vorsitzender des BIEK. Die Radverkehrssicherheit zu erhöhen sei ein gutes Ziel, das aber auch umfassend angegangen werden müsse. ?Die Sicherheit steigt dann spürbar, wenn die Verkehrsteilnehmer nicht nur Verboten unterliegen, sondern auch die Möglichkeit haben, diese einzuhalten. Darum benötigen wir mehr und gesondert gekennzeichnete Ladezonen?, betont Bosselmann.

Die Initiative für ein Verkehrszeichen ?Ladezone? findet bereits die Unterstützung von vielen Verkehrspolitikern und Verbänden der Verkehrssicherheit und des Verkehrs. Nun ist es Zeit, die anstehende StVO-Novelle zu nutzen, um das Konfliktpotenzial des gewerblichen Haltens in der zweiten Reihe mit einer klaren Regelung zur Ladezone dauerhaft zu beseitigen.



Weitere Hintergrundinformationen finden sich auf der Aktionsseite des BIEK: https://www.biek.de/themen-und-positionen/initiative-ladezone.html

Im 1982 gegründeten Bundesverband Paket und Expresslogistik (BIEK) sind die führenden Anbieter für Kurier-, Express- und Paketdienste in Deutschland organisiert: DPD, GLS, GO!, Hermes und UPS. Die Mitgliedsunternehmen bieten ihren Kunden eine bundesweit flächendeckende Zustellung von der Hallig bis zur Alm. Die Branche realisierte im Jahr 2018 Umsätze in Höhe von 20,4 Milliarden Euro und beförderte 3,52 Milliarden Sendungen.

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Datum: 19.08.2019 - 12:56 Uhr
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