Nebenwirkungen an Arzt oder Apotheker berichten

Nebenwirkungen an Arzt oder Apotheker berichten

ID: 1747834
(ots) - Wer nach einer Arzneimitteleinnahme eine
Nebenwirkung bemerkt, sollte seinem Arzt oder Apotheker davon
berichten. "Jeder kennt den Satz 'Zu Risiken und Nebenwirkungen [...]
fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker'. Dieser Satz lässt sich
sinnvoll erweitern: 'Fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker und
berichten Sie ihm von Ihren Beobachtungen'", sagt Prof. Dr. Martin
Schulz, Vorsitzender der Arzneimittelkommission der Deutschen
Apotheker (AMK).

Im bewährten Meldesystem berichten Patienten zunächst ihrem
Apotheker von einer Nebenwirkung. Der Apotheker gibt diese Meldung
unter anderem an die AMK weiter. Dort werden Meldungen aus allen
Apotheken systematisch erfasst, ausgewertet und dann an die
entsprechenden Bundesoberbehörden weitergegeben. Falls die Behörden
Maßnahmen erlassen, werden diese von der AMK umgesetzt bzw. die
Information an alle Apotheken verteilt.

Gesundheitsdaten sind hochsensibel und dürfen nicht in falsche
Hände gelangen. Deshalb lehnt die AMK - im Schulterschluss mit der
entsprechenden ärztlichen Organisation - die Erfassung und
Weiterleitung von Nebenwirkungen durch privatwirtschaftliche Anbieter
ab. Patienten können Nebenwirkungen auch direkt an die
Bundesoberbehörden melden.

Schulz: "Bei privatwirtschaftlichen Unternehmen sollten Patienten
damit rechnen, dass die gesammelten Gesundheitsdaten an interessierte
Stellen verkauft werden. Privatwirtschaftliche Meldesysteme können
das Vertrauen der Bevölkerung in die etablierten Meldestrukturen der
öffentlichen, unabhängigen und nicht gewinnorientierten Institutionen
gefährden. Wenn Nebenwirkungen über verschiedene Wege gemeldet
werden, steigt zudem das Risiko für Doppel- bzw. Mehrfachmeldungen."

Weitere Informationen unter www.abda.de und
www.nebenwirkungen.pei.de



Pressekontakt:


Dr. Reiner Kern, Pressesprecher, 030 40004-132, presse@abda.de
Dr. Ursula Sellerberg, Stellv. Pressesprecherin, 030 40004-134,
u.sellerberg@abda.de

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Datum: 27.08.2019 - 10:13 Uhr
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