Zahl des Monats August 2019: 24/7

Zahl des Monats August 2019: 24/7

ID: 1748165
(ots) - Die Digitalisierung der Gesundheitsversorgung wird
derzeit energisch vorangetrieben: 2020 soll das eRezept kommen, ein
Jahr später die elektronische Patientenakte (ePA). Dann kann der
Patient im Idealfall alle Medikamente, die er eingenommen hat oder
einnimmt, auf einer App einsehen. Damit er aber wirklich davon
profitiert, müssen die Daten nach Auffassung von Pro Generika zu
jedem Zeitpunkt - also 24 Stunden am Tag und 7 Tage pro Woche -
aktuell sein.

- Dies kann nur gelingen, wenn der Apotheker bzw. der
Leistungserbringer die Information bei der Abgabe eines
Medikaments oder Hilfsmittels tagesaktuell in die ePA einspeist.

- Momentan sieht es so aus, als würden sich einige ePA-Systeme auf
Abrechnungsdaten der Krankenkasse stützen. Auf diese Weise kämen
die Informationen aber mit bis zu einem halben Jahr Verzögerung
ins System- und das kann keine Therapieverbesserung bringen.

Mit einer technischen Schnittstelle ließe sich das System
perspektivisch außerdem nutzen, um dem Patienten Zugriff auf einen
digitalen Beipackzettel zu ermöglichen. Schon jetzt suchen Patienten
häufig im Internet nach Informationen zu ihren Arzneimitteln. Über
eine solche Schnittstelle könnten die Hersteller auch
Anwendungshinweise - z.B. als Video oder Schaubild - zur Verfügung
stellen und den Patienten so den Umgang mit komplexeren Medikamenten
(etwa einem Asthma-Spray) erleichtern. Wichtig ist dabei, dass
einheitliche technische Strukturen etabliert werden, um den
Bedienungsaufwand so gering wie möglich zu halten.

Soll die Therapie durch eRezept und ePA tatsächlich verbessert
werden, muss außerdem sichergestellt werden,

- dass das abgegebene Arzneimittel nicht nur auf Wirkstoffebene,
sondern mit Handels- und Wirkstoffnamen, Dosierung, Anzahl und


Darreichungsform in der ePA eingesehen werden kann und dort auch
sämtliche verordneten Hilfsmittel verzeichnet sind.

- dass Patienten auch andere apothekenpflichtige Arzneimittel wie
z.B. OTC-Arzneimittel in ihre ePA eintragen lassen können.

- dass die Datenhoheit beim eRezept und bei der ePA nur in der
Hand der Patienten liegt.

- dass das eRezept für Arzneimittel und verordnungsfähige
Hilfsmittel parallel eingeführt wird, um Doppelstrukturen zu
vermeiden und um einen vollständigen Überblick über die
verordneten Produkte zu erhalten.

Unser Positionspapier dazu finden Sie auf unserer Webseite:
http://ots.de/ZgoBKM



Pressekontakt:
Pro Generika e.V.
Anna Steinbach
Leiterin Kommunikation
Tel. 030/81616090
www.progenerika.de
http://twitter.com/progenerika

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Datum: 28.08.2019 - 09:21 Uhr
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