Kein Mauerbau / Grundstückseigentümer fordert Schutz vor Starkregen (FOTO)
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(ots) -
Ein Grundstückseigentümer hat keinen Anspruch darauf, dass die
Gemeinde sein Anwesen vor Regenwasser schützt, das nach einem
Starkregen eindringen könnte. Gemäß dem geltenden Bebauungsplan, so
das Argument des Eigentümers, sei ein Regenrückhaltebecken
vorgesehen. Nachdem dieses aber bislang nicht errichtet wurde, sammle
sich auf seinem Grund das Regenwasser und staue sich auf. Nach
Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS war der Bürger
vor Gericht nicht erfolgreich. Er wurde darauf hingewiesen, dass
Festsetzungen eines Bebauungsplanes zwar städtebauliche Ziele
formulierten, aber ein Anspruch auf deren Umsetzung zu einem
bestimmten Zeitpunkt nicht bestehe. Anwohner könnten aus einem
Bebauungsplan keine eigenen Rechte auf Vollziehung gegenüber der
Gemeinde ableiten.
(Verwaltungsgericht Mainz, Aktenzeichen 3 K 532/18)
Pressekontakt:
Dr. Ivonn Kappel
Referat Presse
Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen
Tel.: 030 20225-5398
Fax : 030 20225-5395
E-Mail: ivonn.kappel@dsgv.de
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Datum: 02.09.2019 - 09:00 Uhr
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